Direkt zum Inhalt

6. Änderung des EEG 2017 | Hinweisverfahren zum Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort | Erg. Stellungnahme zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV | Start des MaStR-Webportals | Ergebnisse der gem. Ausschreibung für Windenergieanlagen und PV

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

-----------------------------------------------------------------------------------------------

SECHSTE ÄNDERUNG DES EEG 2017 IN KRAFT GETRETEN

Das Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und damit die sechste Änderung des EEG 2017 ist am Dienstag, den 20. November 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Mittwoch, den 21. November 2018 in Kraft getreten.

Das Gesetz führt zu Änderungen bezüglich etwaiger Sperrungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes im Bereich des Gülleeinsatzes in § 44 EEG 2017 und den dazugehörigen Übergangsbestimmungen in § 101 EEG 2017.

Nähere Informationen können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/aenderung6/ nachlesen.

Unsere aktualisierte Arbeitsausgabe zum EEG 2017 können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/eeg2017/arbeitsausgabe abrufen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

HINWEISVERFAHREN ZUM ERSETZEN VON PV-ANLAGEN AN DEMSELBEN STANDORT ERÖFFNET

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 14. November 2018 ein Hinweisverfahren zum Thema „Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 17. Dezember 2018.

Der Eröffnungsbeschluss sowie die Liste der beteiligten Kreise sind unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/24 abrufbar.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME ZUR ANLAGENZUSAMMENFASSUNG BEI GEBÄUDE-PV (XLVIII-2) VERÖFFENTLICHT

Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle die ergänzende Stellungnahme 2017/20/Stn-20 zu der Frage abgegeben, ob bei der Grundstücksteilung zweier verschiedener Flurstücke im Jahr 2015 unter Annahme einer Neubewertung anhand von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 davon auszugehen ist, dass diese zu anderen Zwecken als der getrennten Vergütung der Fotovoltaikanlagen der Klägerin mit zwei verschiedenen Nummern erfolgte.

Sie können unsere Stellungnahme unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/stellungnv/2017/20-2 nachlesen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

INBETRIEBNAHME DES MASTR-WEBPORTALS VORAUSSICHTLICH AM 31. JANUAR 2018

Laut aktueller Planung der BNetzA wird das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR) voraussichtlich am Donnerstag, den 31. Januar 2019, zur Nutzung für alle Akteure des Strom- und Gasmarktes freigeschaltet; dies war zunächst für den 4. Dezember 2018 geplant. Bislang können nur Strom- und Gasnetzbetreiber ihr Unternehmen im MaStR registrieren.

Bis zur Inbetriebnahme des Webportals stellt die BNetzA in der Übergangszeit Informationen zu Meldepflichten und entsprechende Formulare zur Registrierung zur Verfügung.

Weitere Informationen sind unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/sonstiges/2847 abrufbar.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

BNETZA GIBT ERGEBNISSE DER 2. GEMEINSAMEN AUSSCHREIBUNG FÜR WINDENERGIEANLAGEN AN LAND UND SOLARANLAGEN BEKANNT

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. November 2018 die Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. November 2018.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,27 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 5,79 ct/kWh. In letzten gemeinsamen Ausschreibung lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 4,67 ct/kWh.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ausschreibung/4635

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
***********************************

Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.