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Vortragsfolien des 31. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG|KWKG veröffentlicht - Hinweisverfahren zur Eigenversorgung bei sog. Allgemeinstromverbräuchen eröffnet - Schiedsspruch zu qualifiziertem Netzanschlussbegehren (IV) beschlossen

<p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p>

<p>die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:</p>

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<p>VORTRAGSFOLIEN DES 31. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG|KWKG VERÖFFENTLICHT</p>

<p>Am Mittwoch, den 26. September 2018 führte die Clearingstelle EEG|KWKG ihr 31. Fachgespräch zum Thema »Elektromobilität – Herausforderungen im Kontext von EEG und KWKG« in Berlin-Mitte&nbsp;durch. Die Vorträge der Referenten sind nunmehr zum Abruf bereitgestellt.</p>

<p>Sie können diese unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/31 herunterladen.</p>

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<p wrap="">HINWEISVERFAHREN ZUR EIGENVERSORGUNG BEI SOG. ALLGEMEINSTROMVERBRÄUCHEN&nbsp;ERÖFFNET</p>

<p wrap="">Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 14. September 2018 ein&nbsp;Hinweisverfahren zur Anwendung des § 61 EEG 2017 bei EEG-Anlagen auf&nbsp;sogenannte Allgemeinstromverbräuche, insbesondere solche zur Beheizung&nbsp;bzw. Kühlung von Gebäuden sowie Gemeinschaftsflächenbeleuchtung,&nbsp;eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 23.&nbsp;Oktober 2018.</p>

<p wrap="">Der Eröffnungsbeschluss sowie die Liste der beteiligten Kreise sind&nbsp;unter <a href="https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/10">https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/10</a> abrufbar.</p>

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<p wrap="">SCHIEDSSPRUCH ZU QUALIFIZIERTEM NETZANSCHLUSSBEGEHREN (IV) BESCHLOSSEN</p>

<p wrap="">In dem Schiedsverfahren war zu entscheiden, ob für die Solaranlagen der&nbsp;Schiedsklägerinnen ein sog. qualifiziertes Netzanschlussbegehren gemäß §&nbsp;66 Abs. 18 Satz 2 EEG 2012 vorlag und infolgedessen das EEG 2012 in der&nbsp;am 31. März 2012 geltenden Fassung mit den entsprechend höheren&nbsp;Vergütungssätzen anzuwenden ist.</p>

<p wrap="">Sie können den Schiedsspruch&nbsp;unter&nbsp;<a href="https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/21">https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/schiedsrv/2018/21</a> herunterladen.</p>

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<p>Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.</p>

<p>Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.</p>

<p>Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!</p>

<p>Für die Clearingstelle EEG|KWKG</p>

<p>Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer<br />
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -<br />
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<p>Clearingstelle EEG|KWKG<br />
Charlottenstraße 65<br />
10117 Berlin<br />
Tel 030 2061416-0<br />
Fax 030 2061416-79<br />
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de</p>

<p>RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)<br />
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643</p>

<p>Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.</p>