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Neue VerfO, EntgeltO und neuer GVP veröffentlicht - Hinweisverfahren zur Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 % eröffnet und Hinweisentwurf veröffentlicht - Weiteres Votum zu Satelliten-BHKW beschlossen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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NEUE VERFAHRENS- UND ENTGELTORDNUNG SOWIE NEUER GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN VERÖFFENTLICHT

Die Verfahrens- und die Entgeltordnung (VerfO und EntgeltO) der Clearingstelle EEG|KWKG sind veröffentlicht worden. Die neuen Fassungen gelten seit dem 1. Januar 2018.

Sie können die Ordnungen unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/downloads abrufen.

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat zudem einen neuen Geschäftsverteilungsplan (GVP). Der GVP legt in Verbindung mit der tabellarischen Zuständigkeitsübersicht generell-abstrakt fest, welche Themen von welchem Mitglied oder Koordinator/in der Clearingstelle EEG|KWKG bearbeitet werden.

Sie können den GVP unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/downloads herunterladen.

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HINWEISVERFAHREN ZUR VERRINGERUNG DES ANZULEGENDEN WERTES UM 20 % ERÖFFNET UND HINWEISENTWURF VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 17. Januar 2018 das Hinweisverfahren zur Anwendung und Auslegung von § 52 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 (Verringerung des anzulegenden Wertes um 20 %) eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 12. Februar 2018. Aus Gründen der Dringlichkeit wird ein Hinweisentwurf bereits vor dem endgültigen Beschluss des Hinweises veröffentlicht.

Der Eröffnungsbeschluss und der Hinweisentwurf sowie die Liste der beteiligten Kreise sind unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/hinwv/2018/4 abrufbar.

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WEITERES VOTUM ZU SATELLITEN-BHKW VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG|KWKG hat mit dem Votum 2017/44 ein weiteres Verfahrensergebnis zum Thema »Satelliten-BHKW« veröffentlicht. In dem Votumsverfahren war zu klären, ob ein BHKW, das aus einer Vor-Ort-Anlage herausversetzt wurde und u.a. über einen Wärmespeicher mit der Vor-Ort-Anlage verbunden ist, eine rechtlich eigenständige Anlage im Sinne des EEG ist.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2017/44 nachlesen.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.