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Clearingstelle EEG|KWKG nimmt Betrieb auf - 29. Fachgespräch zum Thema »Mieterstrom: Förderungen und Herausfordungen« - Voten zu Wasserkraft und Biogasanlagen veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG|KWKG hat für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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CLEARINGSTELLE EEG|KWKG NIMMT BETRIEB AUF

Die Kompetenzen der Clearingstelle EEG sind zum 1. Januar 2018 um das KWKG zur neuen »Clearingstelle EEG|KWKG« erweitert worden.

Wir sind gerne für Sie da, wenn Sie als Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Direktvermarkter oder Messstellenbetreiber Fragen haben, die in unsere Zuständigkeit fallen. Wir widmen uns Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Messstellebetriebsgesetz (MsbG), sofern EEG- und KWKG-Anlagen betroffen sind. Unser gesetzlicher Auftrag zur Beilegung von Streitigkeiten und Klärung von Anwendungsfragen ergibt sich aus § 81 EEG 2017 und § 32a KWKG 2016. Wenn Sie die Angebote der Clearingstelle EEG|KWKG nutzen möchten, sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen zur Clearingstelle EEG|KWKG sowie einen Überblick über unsere Verfahrensangebote können Sie unter
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de abrufen.

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29. FACHGESPRÄCH ZUM THEMA »MIETERSTROM: FÖRDERUNGEN UND HERAUSFORDERUNGEN«

Die Clearingstelle EEG|KWKG wird am 2. März 2018 in Berlin-Mitte ihr 29. Fachgespräch durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraech/29. Der Teilnahmebeitrag für das 29. Fachgespräch beträgt 150,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/fachgespraeche/anmeldung.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 16. Februar 2018 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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EIN VOTUM ZU WASSERKRAFT UND EIN VOTUM ZU BIOGASANLAGEN VERÖFFENTLICHT

In einem Votumsverfahren war zu entscheiden, ob die Wasserkraftanlage des Anlagenbetreibers der verpflichtenden Direktvermarktung unterfällt oder gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2014 weiterhin ein Anspruch auf Einspeisevergütung besteht, nachdem die Anlage nach § 40 Abs. 2 Satz 1 EEG 2014 ertüchtigt worden ist.

Sie können dieses Votum unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2017/52 herunterladen.

In dem anderen Verfahren war zu klären, welche Auswirkungen es auf die Inbetriebnahme hat, wenn an einer Vor-Ort-Biogasanlage ein Flex-BHKW hinzugebaut wird, nachdem zuvor aus dieser Vor-Ort-Anlage ein BHKW als rechtlich eigenständiger Satellit versetzt worden war.

Das Votum steht unter https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/votv/2017/39 zum Download bereit.

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Weitergabe erwünscht! Die einzelnen Abschnitte dieses Rundbriefs können Sie gerne unverändert in eigene Veröffentlichungen übernehmen. Einer vorherigen Zustimmung der Clearingstelle EEG|KWKG bedarf es hierzu nicht.

Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG|KWKG vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG|KWKG

Dr. Sebastian Lovens-Cronemeyer
- Leiter der Clearingstelle EEG|KWKG -
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Clearingstelle EEG|KWKG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien (Trägerin)
GF: Agnès Reinsberg | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.