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Votum zu Satelliten-BHKW veröffentlicht – Votum zum SDL-Bonus bei Bestandsanlagen und zur Nachweisfrist veröffentlicht – Präsentationen des 23. Fachgesprächs online – Eckpunktepapier des BMWi zur EU-weiten Öffnung der FFA-Ausschreibungen vorgelegt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche für Sie die nachfolgenden Meldungen zusammengestellt:

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VOTUM 2015/23 ZU SATELLITEN-BHKW VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat mit dem Votum 2015/23 ein weiteres Verfahrensergebnis zum Thema "Satelliten-BHKW" bei Biogasanlagen veröffentlicht. In dem Votumsverfahren war zu klären, ob das vom Anspruchsteller betriebene Container-BHKW eine rechtlich eigenständige Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 ist.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/23 herunterladen und nachlesen.

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VOTUM 2015/58 ZUM SDL-BONUS BEI BESTANDSANLAGEN UND ZUR NACHWEISFRIST VERÖFFENTLICHT

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2015/58 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob ein Anspruch auf den SDL-Bonus für Bestandswindenergieanlagen bereits ab deren Inbetriebnahme nach der Übergangsvorschrift in § 8 Abs. 1 Satz 4 SDLWindV in Verbindung mit § 29 Absatz 2 Satz 4 EEG 2009 besteht. Im konkreten Fall hatte die Anlagenbetreiberin ein Gutachten zum Nachweis am 29. September 2011 vorgelegt, wobei zu prüfen war, ob dieses Gutachten zum Nachweis geeignet war. Ferner war bei Nichteignung des Gutachtens vom September 2011 zu prüfen, ob durch nachgereichte Nachweise im Jahr 2012 der SDL-Bonus ab Inbetriebnahme oder ggf. ab welchem anderen Zeitpunkt der SDL-Bonus besteht.

Sie können das Votum unter https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2015/58 nachlesen.

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VORTRAGSFOLIEN DES 23. FACHGESPRÄCHS DER CLEARINGSTELLE EEG ABRUFBAR

Am 8. März 2016 fand im Hotel Aquino das 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG statt. Das Thema lautete: »Technische Einrichtungen zur Einspeiseregelung – Einspeisemanagement und Direktvermarktung –«.

Die Vortragsfolien können Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/23 abrufen.

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BMWI LEGT ECKPUNKTE ZUR ÖFFNUNG DES EEG FÜR STROM AUS ANDEREN EU-MITGLIEDSSTAATEN IM RAHMEN DER PILOTAUSSCHREIBUNG FÜR FREIFLÄCHENANLAGEN VOR

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 4. März 2016 ein Eckpunktepapier zur Öffnung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) für Strom aus anderen EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (FFA) veröffentlicht. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2014 mit der Europäischen Kommission darauf verständigt, dass ab 2017 die Förderung von fünf Prozent der jährlich neu zu installierenden Erneuerbare-Energien-Leistung für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird (»anteilige« Öffnung). Zunächst soll eine Pilot-Ausschreibung für FFA testweise geöffnet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.clearingstelle-eeg.de/politisches-programm/3061.

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Besuchen Sie unsere Datenbank auf https://www.clearingstelle-eeg.de. Hier finden Sie neben den Arbeitsergebnissen der Clearingstelle EEG, vielfältige Informationen zum Recht der erneuerbaren Energien, zahlreiche Antworten auf häufige Fragen, Gerichtsurteile, Literaturfundstellen und vieles mehr.

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.