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Ein Bürokratiemonster namens Drittstrommengenabgrenzung im EEG

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Die Autorin kritisiert in ihrem Artikel die Regelungen zur Abgrenzung von Drittstrommengen zum EEG-Umlageprivilegierten Eigenverbrauch. Anhand einiger Beispiele, wie dem Getränkeautomaten oder leistungsstarken WLAN-Routern, erläutert sie, welche Verbraucher unter welchen Bedingungen unter die Bagatellgrenze fallen. Ihre Kritik richtet sich insbesondere gegen solche Fälle, in denen die - dem Drittverbrauch zuzuordnenden - Dienstleister ausschließlich dem Unternehmensinteresse dienen sowie gegen die Notwendigkeit der teuren eichrechtskonformen Messung, um diese Stromverbräuche abzugrenzen. Da das Risiko, die Stromverbräuche richtig zuzuordnen, bei den Unternehmen liege, würden viele Unternehmen von der Inanspruchnahme der privilegierten Eigenversorgung abgehalten. 

Datum
Autor(en)

Sarah Schweizer

Gesetzesbezug
Fundstelle

et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 9/2019, 76-77