Entwurf für die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) des Bundesministeriums der Finanzen sowie der im Kabinett abgestimmte Verordnungsentwurf. Den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnungstext sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur Biokraft-NachV. Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG zur Auslegung der Biokraft-NachV nicht berufen ist.
Bermerkung: Die Verordnung wurde durch Art. 4 der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung – Biokraft-NachV (2021) vom 08. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt.