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Votumsverfahren

Was ist ein Votumsverfahren?

Im Votumsverfahren wird die Clearingstelle EEG|KWKG ähnlich wie ein Gericht tätig. Es werden rechtliche und technische Fragen des EEG und KWKG im Einzelfall geklärt. Ein Votumsverfahren wird nur auf übereinstimmenden Wunsch aller Beteiligten durchgeführt; eine einseitige Rechtsberatung erfolgt nicht. Rechtsverbindlich ist das Ergebnis, das sog. Votum, als solches nicht. Die Beteiligten können sich jedoch vertraglich darauf verständigen, sich an das Votum zu binden und den Rechtsweg auszuschließen.

Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Votumsverfahrens besteht nicht. Ist der Streit von geringer Schwierigkeit, kann das Votumsverfahren ausnahmsweise auch schriftlich geführt werden. Die endgültige Entscheidung darüber obliegt der Clearingstelle EEG|KWKG.

Für welche Streitigkeiten eignet sich ein Votumsverfahren?

Votumsverfahren eignen sich für komplexe Rechtsfragen im Einzelfall oder wenn deren Klärung Vorbildwirkung für andere Fälle entfalten soll.

Was kostet ein Votumsverfahren?

Votumsverfahren sind entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus der Entgeltordnung der Clearingstelle EEG|KWKG (EntgeltO). Sie beträgt mindestens 95 EUR und richtet sich nach dem zu klärenden Sachverhalt (Energieträger, Leistung). Welches Entgelt in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie unverbindlich mit unserem Entgeltrechner ermitteln. Über die Aufteilung des Entgelts entscheiden die Beteiligten. Die Entgeltzahlung ist jedoch Voraussetzung für die Durchführung des Votumsverfahrens. Anwalts- und sonstige Kosten tragen die Beteiligten selbst.

Wie läuft ein Votumsverfahrens ab?

 
Bild
Ablauf Votumsverfahren der Clearingstelle EEG|KWKG
 

Wie komme ich schnell zu einem Ergebnis?

Sie können die Klärung beschleunigen, indem Sie unter Unser Auftrag prüfen, ob die Clearingstelle EEG|KWKG für Ihr Anliegen zuständig ist.

a) Wenn ja, dann prüfen Sie bitte, ob bereits ein Verfahrensergebnis oder eine Antwort auf eine häufige Rechtsfrage zu Ihrem Anliegen vorliegt.
b) Wenn nein, dann füllen Sie bitte das Anfrageformular aus und erklären das Einverständnis zur Durchführung des Votumsverfahrens.

Zudem können folgende Informationen zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen:

1. Möchten sich alle Beteiligen an das Votum vertraglich binden?
2. Wie soll die Aufteilung des Entgelts unter den Beteiligten erfolgen?

Ich habe noch Fragen zum Verfahren. Was soll ich tun?

Hatten Sie in der betreffenden Angelegenheit bereits Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG, so können Sie sich auch - unter Angabe des Aktenzeichens, unter dem wir Ihre Anfrage führen - per E-Mail, Post oder Fax an uns wenden. Hatten Sie noch keinen Kontakt mit der Clearingstelle EEG|KWKG in der betreffenden Angelegenheit, so senden Sie uns bitte das ausgefüllte Anfrageformular zu. Wenn Sie im weiteren Verlauf E-Mails an uns versenden wollen, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Datensicherheit und Verschlüsselung des E-Mail-Verkehres.

Zu den veröffentlichten Voten.