Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob ein Vergütungsanspruch auf den erzeugten und eingespeisten Strom im Zeitraum zwischen der Installation und Inbetriebnahme der Solaranlagen und dem Zeitpunkt des Zählerwechsels besteht (im Ergebnis verneint). Dabei war insbesondere fraglich, ob die Netzbetreiberin vom Anlagenbetreibenden über den Einspeisebeginn in Kenntnis gesetzt wurde.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Urheber
- Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen
2026/4-IX
Gesetzesbezug
Grundsätzliche Bedeutung
Nein