Votum 2025/19-II - Solaranlagenzusammenfassung gemäß § 19 EEG 2009

In Ihrer Infomappe

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob der Solarnetzbetreiber in den Jahren 2018 bis 2020 zu hohe Vergütungszahlungen geleistet hat. Dabei kam es auf die Frage an, ob die Voraussetzungen der Anlagenzusammenfassung nach § 19 Abs. 1 EEG 2009 erfüllt sind und inwieweit der Rückforderungsanspruch auf Einspeisevergütung gegenüber der Anspruchsstellerin nach § 16 Abs. 1 i. V. m. §§ 20, 33 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EEG 2009 berechtigt ist. Entscheidend war dabei unter anderem, welcher Grundstücksbegriff zugrunde zu legen ist und ab wann die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs eingetreten ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Urheber
  • Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen

2025/19-II

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
Direktlink zur Datei Datum Aufsteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2025/19 II pdf 221.89 KB