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Votum 2024/9-VIII - Anwendbarkeit technischer Vorgaben auf hinzugebaute PV-Module

EEG: 

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob die Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 sowie die technischen Anschlussbedingungen der Netzbetreiberin bei einem Zubau von PV-Modulen zu bereits vorhandenen PV-Modulen auf die hinzugebauten PV-Module und die bereits vorhandenen PV-Module sowie die dazugehörigen technischen Einrichtungen Anwendung finden (§ 10 Abs. 2 EEG 2017 i. V. m. § 49 Abs. 1, Abs. 2 EnWG). Die Anwendbarkeit auf die hinzugebauten PV-Module wurde bejaht. Bei den bereits vorhandenen technischen Einrichtungen kommt es darauf an, inwieweit diese für die hinzugebauten PV-Module genutzt werden. 

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Urheber
Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen

2024/9-VIII

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2024/9-VIII pdf 260 kB