Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein Anspruch auf den sog. Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 EEG 2009 für den eingespeisten Strom aus einer Biogasanlage besteht (im Ergebnis teilweise bejaht). Insbesondere war fraglich, ob für ein BHKW der Anlage, welches in einem zusammenhängenden Zeitraum von über einem Jahr nicht betrieben wurde, eine Formaldehyd-Grenzwertmessung hätte erfolgen und eine behördliche Bescheinigung ausgestellt werden müssen.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.