In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob ein Mess- und Abrechnungskonzept für zwei Solaranlagen den messtechnischen Anforderungen des EEG sowie des MsbG entspricht (im Ergebnis bejaht).
Bestandteil des Mess- und Abrechnungskonzept ist die erzeugungsanteilige Aufteilung der im Übergabezähler in Einspeiserichtung gemessenen Strommenge anhand der beiden separaten Erzeugungsmessungen.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.