Votum 2023/16-IX - Abrechnungsentgelt, Erforderlichkeit eines Erzeugungszählers und Zulässigkeit einer „umgekehrten“ Messung

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In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle die Frage vorgelegt, ob der Netzbetreiber gegen den Anlagenbetreibenden über einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für das Erstellen der Endabrechnung verfügt und ob ein solcher Anspruch alternativ vertraglich begründet werden kann (im Ergebnis verneint).

Zudem hatte die Clearingstelle zu entscheiden, ob das vorliegende Messkonzept den Vorgaben des EEG und des MsbG genügt (im Ergebnis bejaht). Hierbei kam es insbesondere darauf an, ob ein Erzeugungszähler zwingend notwendig ist, wenn der erzeugte und selbstverbrauchte Strom auch auf anderem Wege hinreichend genau erfasst werden kann. Des Weiterem hat die Clearingstelle sich dazu geäußert, ob eine „umgekehrte“ Messung mit den messtechnischen Vorgaben EEG und MsbG vereinbar ist.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Urheber
  • Clearingstelle EEG|KWKG
Aktenzeichen

2023/16-IX

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
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Votum 2023/16-IX pdf 600.45 KB