Die Clearingstelle hat am 25. November 2020 ein Votumsverfahren zum Thema „Geltendmachung einer Erneuerung und Neuinbetriebnahme gemäß § 3 Abs. 4 Alt. 2 EEG 2004 unter dem EEG 2017“ eingeleitet. Sie hat die grundsätzliche Bedeutung der dem Verfahren zugrundeliegenden Rechtsfragen festgestellt und die von den Parteien benannten Interessengruppen hinzugezogen.
Die benannten Interessensgruppen haben jeweils eine Stellungnahme zu den Fragen mit grundsätzlicher Bedeutung abgegeben (s. Anhang).