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Votum 2020/4-IX - Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher

In dem Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema „Messung von EEG-umlagepflichtigen Strommengen bei einem DC-gekoppelten Speicher” hatte die Clearingstelle zu klären, ob bei dem vom Anlagenbetreiber vorgeschlagenen Messkonzept bei einem DC-gekoppelten Speicher die Saldierung gemäß § 61l EEG zur Anwendung kommen kann, wenn keine Messung der ein- und ausgespeicherten Strommengen erfolgt.

Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu der Frage im Verfahren abgegeben haben. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang zu finden.

Die ebenfalls im Anhang bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2020/4-IX

Grundsätzliche Bedeutung
Ja
Direktlink zur Datei Datum Absteigend sortieren Typ Dateigröße
Stellungnahme des BDEW v. 30.09.2021 pdf 428 kB
Stellungnahme des BVES vom 07.10.2021 pdf 165 kB
Votum 2020/4-IX pdf 319 kB