Die Clearingstelle hat am 21. April 2020 das Votumsverfahren mit grundsätzlicher Bedeutung zum Thema "Nettostromerzeugung und Kraftwerkseigenverbrauch bei Pumpenstrom" eingeleitet.
Die Parteien haben jeweils eine Interessengruppe benannt, die eine Stellungnahme zu den Fragen im Verfahren abgeben kann. Des Weiteren hat die Clearingstelle die Bundesnetzagentur gebeten, ebenfalls eine Stellungnahme abzugeben, da das Verfahren auch Zuständigkeiten der Bundesnetzagentur betrifft. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Anhang (ggf. anonymisiert) veröffentlicht.
Bemerkungen
Das Verfahren war zwischenzeitlich wegen der von der Bundesnetzagentur einzuholenden Stellungnahme ausgesetzt.