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Votum 2017/25 - Inbetriebnahme durch den Hersteller und Anlagenzusammenfassung bei Satelliten-BHKW

In dem Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin betriebene Satelliten-BHKW

  • bereits im Jahr 2011 auf dem Gelände des Herstellers gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen wurde (im Ergebnis verneint) oder im Jahr 2013 am Satelliten-Standort gemäß § 3 Nr. 5 EEG 2012 in Betrieb genommen wurde (im Ergebnis bejaht),
  • für die Vergütungsermittung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 mit der Anlage zusammenzufassen ist, von der sie über eine Biogasleitung mit Biogas beliefert wird (im Ergebnis bejaht).

 Leitsatz der Clearingstelle EEG:

§ 19 Abs. 1 Satz 2 EEG 2012 ist auf ab dem 1. Januar 2012 zugebaute, rechtlich eigenständige Satelliten-BHKW auch dann anwendbar, wenn die Vor-Ort-Anlage, über dessen Fermenter das Satelliten-BHKW mit Biogas versorgt wird, vor diesem Datum in Betrieb genommen wurde.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2017/25

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Votum 2017/25 pdf 157 kB