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Votum 2014/9 - Konversionsflächenvergütung bei Bebauungsplan ohne Zwecksetzung Solarstromerzeugung?

In dem Votumsverfahren war die Frage zu klären, ob die Voraussetzungen der Übergangsregelung in § 66 Abs. 18a Satz 2 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfüllt sind, wenn eine PV-Freiflächenanlage zwar nach dem 30. Juni 2012 und vor dem 1. Oktober 2012 in Betrieb genommen und im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 BauGB errichtet worden ist, dieser Bebauungsplan aber nicht nach dem 1. September 2003 zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Solarstromanlage aufgestellt worden ist. Diese Frage hat die Clearingstelle verneint.

Aufgrund der über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung dieser Frage wurde das Verfahren unter Beteiligung der von den Parteien benannten Verbände durchgeführt.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2014/9

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Votum 2014/9 pdf 150 kB