Direkt zum Inhalt

Votum 2014/29 - Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2012 - Messeinrichtungen und Netzanschluss

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, wann die auf dem Gebäude belegenen PV-Anlagen des Anlagenbetreibers in Betrieb genommen worden sind.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. § 3 Nr. 5 EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung erfordert für eine rechtswirksame Inbetriebnahme weder den Netzanschluss noch das Setzen der notwendigen Messeinrichtungen.
  2. Verstoßen Anlagenbetreiberinnen oder -betreiber bei der Herstellung des Netzanschlusses gegen § 7 Abs. 2 EEG 2012 i.V.m. § 49 EnWG i.V.m. den allgemein anerkannten Regeln der Technik, so richten sich die Rechtsfolgen nach diesen Normen. Die Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunktes ist vom Netzanschluss unabhängig und dient nicht dazu, derartige Verstöße zu unterbinden oder zu ahnden.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2014/29

Direktlink zur Datei Datum Absteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2014/29 pdf 149 kB