Im vorliegenden Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für den Strom, den die Anlagenbetreiberin in ihrem Solarpark auf einer ehemaligen LPG-Fläche erzeugt, ein Anspruch auf Zahlung der Einspeisevergütung nach § 32 EEG 2009 besteht (im Ergebnis bejaht). Uneins waren die Parteien insbesondere über die Fragen, ob die PV-Module "im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet" wurden, ob es sich bei der Fläche um eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung handelte und welcher Vergütungssatz anzuwenden war.
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.