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Votum 2012/20 - Holzlagerregal als Gebäude

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin für den in ihren Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie erzeugten und in das Netz des Netzbetreibers eingespeisten Strom die Zahlung der erhöhten Vergütung nach § 33 i.V.m. § 16 Abs. 1 EEG 2009 verlangen kann, wenn diese Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf bzw. an den auf dem Betriebsgelände eines Sägewerks bestehenden Holzlagerregalen angebracht sind. Insbesondere war zu klären, ob die o.g. Holzlagerregale, welche auf Betonfundamenten angebracht sind und keinen seitlichen Schutz aufweisen, Gebäude i.S.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009 darstellen (hier bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2012/20

Gesetzesbezug
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Votum 2012/20 pdf 112 kB