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Votum 2012/12 - NawaRo-Bonus bei Mitverbrennung von Landschaftspflegeholz in Anlagen > 500 kW

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in einer Biomasseanlage aus Landschaftspflegeholz erzeugten Strom gemäß §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 i.V.m. Anlage 2 Nr. I und VI.I.a.bb EEG 2009 in der Leistungsstufe ab 500 kW bis 5 MW ein (anteiliger) Anspruch auf den NawaRo-Bonus in Höhe von 4 Cent/kWh besteht, wenn in der Anlage teilweise auch Holz eingesetzt wird, das nicht im Rahmen der Landschaftspflege anfällt und nicht aus Kurzumtriebsplantagen stammt (im vorliegenden Fall verneint; vgl. auch Votum v. 18. Juni 2012 - 2012/13).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2012/12

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Votum 2012/12 pdf 145 kB