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Votum 2009/26 - Umstellung zunächst fossil betriebener Bestands-BHKWs auf EEG-Betrieb

Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,

  • welcher Zeitpunkt gem. §§ 3 Nr. 5, 66 Abs. 1 EEG 2009 für die Inbetriebnahme in dem Fall zugrundezulegen ist, dass die Anlagenbetreiberin ab bzw. nach 2009 erstmals Strom aus Jatropha- oder ggf. einem anderen Pflanzenöl in ihren bereits vor Inkrafttreten des EEG 2000 zur konventionellen Stromerzeugung genutzten Blockheizkraftwerken erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers einspeist,
  • zu welchen Zeitpunkten in diesem Fall gem. §§ 21, 66 Abs. 1 EEG 2009 die Vergütungszahlungen beginnen und enden und
  • ob die Anlagenbetreiberin von dem Netzbetreiber die Zahlung des Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gem. §§ 27 Abs. 4 Nr. 2, 66 Abs. 1 und Anlage 2 EEG 2009 verlangen kann, wenn Jatrophaöl eingesetzt wird.

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Zur Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts gem. § 3 Nr. 5 EEG 2009 ist grundsätzlich auf den Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 abzustellen. § 3 Nr. 5 2. HS EEG 2009 modifiziert diesen indes dahingehend, dass für die Zwecke der Ermittlung des Inbetriebnahmezeitpunkts unerheblich ist, ob in der Anlage zum fraglichen Zeitpunkt Erneuerbare Energien eingesetzt werden bzw. wurden.
  2. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungssituation ist für die Bestimmung der Inbetriebnahme nach dem EEG unerheblich.

Die unten zum Herunterladen bereigestellte Versions des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2009/26

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Votum 2009/26 pdf 184 kB