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Votum 2009/19 - „Satelliten“-BHKW und Gülle-Bonus II

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber für den im BHKW des Anlagenbetreibers erzeugten Strom einen Anspruch auf Zahlung der erhöhten Vergütung nach Nummer VI.2.b) der Anlage 2 zu § 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 (Güllebonus) hat.

 

Leitsätze der Clearingstelle EEG:

  1. Ein bestehendes BHKW, dem Biogas aus einem Fermenter zugeleitet wird, wird mit einem weiteren zugebauten BHKW, das Biogas aus demselben Fermenter entnimmt, nicht technisch-baulich zu einer Anlage „verklammert“ (Fortführung der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG).
  2. Dem Anspruch auf die erhöhte Vergütung gem. § 66 Abs. 1 i.V.m. §§ 16 Abs. 1, 27 Abs. 4 Nr. 2 EEG 2009 i.V.m. Anlage 2 Nr. I, VI.2.b EEG 2009 oder gem. § 66 Abs. 1 i.V.m. §§ 16 Abs. 1 EEG 2009, 8 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 i.V.m. Anlage 2 Nr. I, VI.2.b EEG 2009 (sog. Gülle-Bonus) steht Anlage 2 Nr. VI.2.b Satz 3 EEG 2009 nicht entgegen, wenn dem zugebauten BHKW das Biogas aus demselben Fermenter über ein Gasleitungssystem zugeführt wird, in dem sich ausschließlich Biogas befindet (Fortführung des Votums 2009/17 der Clearingstelle EEG).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2009/19

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Votum 2009/19 pdf 128 kB