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Votum 2008/28 - Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber für sein betriebenes BHKW einen der in § 8 Abs. 3 EEG 2004 genannten erforderlichen Nachweise erbracht hat (im Ergebnis bejaht).

Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr i. S. v. § 3 Abs. 8 KWKG müssen Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 lediglich nachweisen, dass die Anlage nicht über Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr i. S. v. § 3 Abs. 8 KWKG verfügt. Findet ein Eigenverbrauch i. S. v. § 3 Abs. 5 KWKG statt und wird eine Messkonfiguration angewendet, die den Abzug des Eigenverbrauchs nicht ermöglicht, ist zudem ein geeigneter Nachweis über den Eigenverbrauch der Anlage zu erbringen.

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2008/28

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Votum 2008/28 pdf 175 kB