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Votum 2012/23 - PV-Installation auf Lärmschutzeinhausung

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung gemäß §§ 33 Abs. 1, 16 Abs. 1 EEG 2009 für den Strom, der in der geplanten Fotovoltaikinstallation auf der Lärmschutzeinhausung erzeugt und in das Netz des Netzbetreibers eingespeist werden soll, hat (im vorliegenden Fall bejaht).

Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Parteien zu gewährleisten.

eingeleitet am
beschlossen am
Abgeschlossen
Ja
Aktenzeichen

2012/23

Grundsätzliche Bedeutung
Nein
Direktlink zur Datei Datum Absteigend sortieren Typ Dateigröße
Votum 2012/23 pdf 132 kB