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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-145
Aktenzeichen: BK6-11-145
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 25. Oktober 2012 den Beschluss BK6-11-145 zur Entscheidung, ob im betreffenden Fall eine Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG vorliegt, negativ beschieden.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-113
Aktenzeichen: BK6-11-113
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NAV, MessZV

In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-196
Aktenzeichen: BK6-11-196
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 eröffnete am 19. Dezember 2011 gemäß § 17 Abs. 2a EnWG ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Anbindungspraxis von Offshore-Windparks. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Januar 2012 eingereicht werden. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-10-208
Aktenzeichen: BK6-10-208
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. November 2011 den Beschluss BK6-10-208 zum Anspruch auf Netzzugang sowie einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt nach § 20 Abs. 1a und 1d EnWG mit folgendem Ergebnis gefasst: 

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Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-150
Aktenzeichen: BK6-11-150

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 28.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-11-085
Aktenzeichen: BK6-11-085
Gesetzesbezug: EnWG 2011, StromNEV

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 20. Juni 2011 im Verfahren BK6-11-085 Festlegungen zu einer Netznutzungsabrechnung bei Unterzählern beschlossen. Es war zu klären ob der Verteilnetzbetreiber (Antragsgegnerin) rechtmäßig den Abschluss eines Netznutzungsvertrages verlangt, in dem die Netzebene 7 als für die Netzentgelte maßgebliche Anschlussebene festgehalten ist.

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Textfassung vom:

Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Das vor kurzem geschaffene PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur ermöglicht es Betreiberinnen und Betreibern von PV-Anlagen, die nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EEG 2009 erforderliche Meldung von PV-Anlagen bei der BNetzA online vorzunehmen. Das PV-Meldeportal sowie weitere Informationen zu dessen Nutzung können über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-09-034
Aktenzeichen: BK6-09-034

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 9. September 2010 in dem Verwaltungsverfahren wegen der Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens den Beschluss BK6-09-034 veröffentlicht.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK7-09-005
Aktenzeichen: BK7-09-005
Gesetzesbezug: EnWG 2005, GasNZV/GasNEV

Zur Frage, ob der Netzbetreiber die Übernahme der Netzanschlusskosten davon abhängig machen kann, dass er diese in den Ausgleich einstellen kann (hier wegen Missbrauchsgefahr verneint).

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung - AusglMechAV)

vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134).

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Textfassung vom:

Verordnung zur Ausführung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung – EEAV)

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Die BNetzA ist gemäß § 20 EEG 2009 verpflichtet, im Einvernehmen mit BMU und BMWi die Degressions- und Vergütungssätze für Fotovoltaikanlagen nach den §§ 32, 33

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-07-002
Aktenzeichen: BK6-07-002

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 10.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-08-226

Im Verfahren zur Festlegung von Bilanzkreisen für Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai 2009 den Beschluss BK6-08-226 gefasst. 

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-071
Aktenzeichen: BK6-06-071
Gesetzesbezug: EnWG 2005, KWKG 2002, NAV, StromNZV

Im Besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen: "Verweigerung der Anerkennung eines Summenzählers als Zählpunkt" hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur am 19.03.2007 den Beschluss BK6-06-071 gefasst, der auf den Internetseiten der BNetzA öffentlich gestellt wurde.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-06-009
Aktenzeichen: BK6-06-009

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BK6) hat am 11. Juli 2006 in dem Verwaltungsverfahren zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität den Beschluss BK6-06-009 veröffentlicht.

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