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Unsere Leistungen

Unsere Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Die Clearingstelle EEG|KWKG beantwortet Anwendungsfragen und löst Konflikte im Recht der erneuerbaren Energien. In unserer frei zugänglichen Datenbank können Sie recherchieren. Dort haben wir über 250 häufige Anwendungsfragen, beispielsweise zum Netzanschluss beantwortet. Sie finden dort auch Ergebnisse unserer Verfahren, Arbeitsausgaben des EEG, KWKG und MsbG sowie umfangreiche Materialien zur Gesetzgebung. Falls Sie in der Datenbank keine Lösung für Ihre Frage oder Ihr Problem finden, können Sie uns kostenlos online oder per Post eine Anfrage stellen. Bitte nutzen Sie dafür unser Online- oder PDF-Anfrageformular, da uns jährlich mehrere tausend Anfragen erreichen. Können wir Ihre Anfrage nicht rein informativ klären, bieten wir ein kostenpflichtiges Einzelfallverfahren an. Dafür benötigen wir die Zustimmung beider Konfliktparteien. Mit unserem Entgeltrechner ermitteln Sie schnell und einfach die voraussichtlichen Kosten. Abonnieren Sie unseren Rundbrief, um informiert zu bleiben. Wir freuen uns auch, Sie bei einem unserer nächsten Fachgespräche zu begrüßen.

  • Unsere Zuständigkeiten im Detail
    • Unser gesetzlicher Auftrag ergibt sich gegenwärtig aus § 81 EEG 2023 (zuvor: § 81 EEG 2021, § 19 EEG 2004, § 57 EEG 2009, § 57 EEG 2012, § 81 EEG 2014, § 81 EEG 2017) und § 32a KWKG 2025 (zuvor: § 32a KWKG 2023, § 32a KWKG 2020, § 32a KWKG 2016).

      Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die grundlegenden Zuständigkeiten und Nicht-Zuständigkeiten der Clearingstelle EEG|KWKG.

      Wofür ist die Clearingstelle EEG|KWKG zuständig?Wofür ist die Clearingstelle EEG|KWKG nicht zuständig?Wer ist zuständig, wenn nicht die Clearingstelle EEG|KWKG?

      Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG oder KWKG

      • in der Regel innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
      • außerhalb des Bundesgebiets bei grenzüberschreitenden Ausschreibungen gemäß
        § 88a EEG 2023 oder § 1 Abs. 5 und 6, § 33a Abs. 2 bis 5 KWKG 2025
      Anwendungsfragen des EEG oder KWKG außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern es sich nicht um grenzüberschreitende Ausschreibungen gemäß § 88 a
      EEG 2023 oder § 1 Abs. 5 und 6, § 33a Abs. 2 bis 5 KWKG 2025 handelt
      RES LEGAL Europe
      (unverbindlicher Hinweis)
      Anwendungsfragen und Streitigkeiten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)Bereiche des MsbG, für die die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur oder des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik gegeben ist (z.B. Verordnungsermächtigungen oder vorgegebene Sicherheitsprofile der Messtechnik)

      Bundesnetzagentur (BNetzA)

      Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

      Klärung von Anwendungsfragen und Streitigkeiten des EEG, KWKG und MsbG zwischen zwei oder mehr Parteien aufgrund beider bzw. allseitigem Einverständnis (in der Regel Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber sowie Netzbetreiber, aber auch Messstellenbetreiber sowie das EEG betreffend Direktvermarktungsunternehmer)einseitige Rechtsberatung von nur einer Partei zu Anwendungsfragen des EEG und MsbG
      • ein/e Rechtsberater/in Ihrer Wahl
      • wenn kein beiderseitiges Einverständnis besteht, steht Ihnen der Rechtsweg offen

      Klärung von über den Einzelfall hinausgehenden Anwendungsfragen, bei denen ein öffentliches Interesse an der Klärung besteht ...

      • ... für den Bereich der Stromerzeugung inkl. Messstelle
      • ... für den Bereich der Erneuerbaren Energien
      • ... für den Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung

       

      • ... für den Bereich der ausschließlichen Wärmeerzeugung (z. B. Öfen, Erdwärmepumpen, Wärmetauscher)
      • ... für den Bereich der (Bio-)Kraftstoffe
       
      Abgabe von Stellungnahmen für ordentliche Gerichte zu Anwendungsfragen des EEG auf deren Ersuchen  
       
      • Entscheidungen über Zulassungen oder Vorbescheide für
        • KWK-Anlagen,
        • den Neu- und Ausbau von Wärme- oder Kältenetzen,
        • den Neubau von Wärme- oder Kältespeichern,
      • Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung
      • Antrag auf Förderung von Solarthermischen Anlagen, Biomasse und Wärmepumpen nach den Richtlinien des BMU
      Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
       Anerkennung und Überwachung von Zertifizierungssystemen wie
      z. B. Nachhaltigkeitsnachweisen für Einsatzstoffe gemäß der BioSt-NachV
      Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
       Fragen zum Bezug von Strom bzw. Gas zu privaten Zwecken (z. B. Anschluss ans Versorgungsnetz, Anschlussnutzung, Belieferung mit Energie, Messung) bzw. Wunsch nach außergerichtlicher Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreibern und MessdienstleisternSchlichtungsstelle Energie e.V. (SSE)
  • Wir stehen Ihnen zur Seite: neutral und unabhängig
    • Die Clearingstelle EEG|KWKG hilft allen Marktakteuren, Streitigkeiten schnell und unkompliziert zu lösen. Sie beantwortet Fragen zur Anwendung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) – neutral und unabhängig. 

      Unser Handeln basiert auf wissenschaftlicher Exzellenz, klarer Kommunikation und fundierter Branchenkenntnis. Wenn Sie schnelle, kompetente Klärungen, beispielsweise zu Fragen des Netzanschlusses, der Vergütung oder der Anlagenzusammenfassung suchen, interdisziplinäre Ansätze schätzen und Kosten niedrig halten wollen, sind Sie bei uns richtig.

  • Was uns auszeichnet
    • Die Clearingstelle EEG|KWKG ist keine Behörde und kein Gericht, sondern eine unabhängige Einrichtung zur Konfliktklärung. Unsere Arbeit findet breite Akzeptanz, weil wir folgende Prinzipien leben:

      • Neutralität:
        Wir handeln unabhängig und ohne Weisungen. Unser Ziel ist es, Konflikte objektiv, rechtssicher und zur Zufriedenheit aller Beteiligten zu lösen.
      • Fachliche Kompetenz:
        Unsere Expertinnen und Experten vereinen juristisches, ingenieurwissenschaftliches, wirtschaftliches und kaufmännisches Wissen. Sie klären Ihr Anliegen fachkundig und interdisziplinär. So schaffen wir Rechts- und Investitionssicherheit. Unsere Ergebnisse genießen hohes Ansehen in der Rechtsprechung, Gerichte folgen unseren Positionen oft.
      • Service und Zeit:
        Wir bearbeiten Ihre Anliegen zügig und verbessern unsere Abläufe kontinuierlich.
      • Transparenz:
        Wir binden alle relevanten Akteure ein und schaffen Vertrauen durch klare, nachvollziehbare Prozesse.
      • Geringe Kosten:
        Wir lösen Ihre Anliegen meist kostengünstiger als ein ordentliches Gericht.
      • Datenschutz:
        Wir schützen Ihre Daten konsequent. Vertrauliche Informationen übermitteln wir ausschließlich verschlüsselt – es sei denn, Sie verzichten ausdrücklich darauf.
      • Nachhaltigkeit:
        Wir arbeiten ressourcenschonend, bevorzugen papierlose Prozesse und achten bei Materialien und Lieferanten auf Nachhaltigkeit. 
  • Was uns bei der Konfkliktlösung unterscheidet
    • Unsere Angebote bieten eine klare Alternative zu herkömmlichen Konfliktlösungen wie Gerichtsverfahren. Dabei unterscheiden wir uns in der Herangehensweise von: 

      • Anwaltskanzleien: Wir beraten nicht einseitig zu rechtlichen oder projektbezogenen Fragen. Stattdessen vermitteln wir neutral zwischen den Parteien – stets auf deren gemeinsamen Antrag.
      • Verbraucherschlichtungsstellen: Unsere Angebote richten sich an alle, die durch das EEG oder KWKG berechtigt oder verpflichtet sind. Verbraucherschlichtungsstellen hingegen beschränken sich auf Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Sie können Streitigkeiten meist nicht rechtsverbindlich klären, selbst wenn beide Seiten dies wünschen. Zudem geben sie keine allgemeinen Empfehlungen oder Hinweise zur Gesetzesauslegung für verschiedene Anwendungsfälle.
      • Ordentlichen Gerichten: Wir führen Einzelfalllösungen nur durch, wenn beide Seiten dies ausdrücklich wünschen. Je nach Verfahren sind die Ergebnisse rechtsverbindlich, sofern beide Parteien zustimmen. Dabei agieren wir als neutrale Streitschlichterin. Anwältinnen und Anwälte können einbezogen werden, müssen es aber nicht

      „Die Clearingstelle vereint rechtliche und technische Kompetenz auf höchstem Niveau; für die anwaltliche Beratungspraxis im Energiesektor ist ihr Angebot an Instrumenten der alternativen Konfliktlösung äußerst hilfreich.“ 

      Christof Federwisch, Rechtsanwalt, Partner und Leiter Energie, Noerr LLP

      Weitere Informationen zu unserem Auftrag, unserer Arbeitsweise und unseren Publikationen finden Sie in unserem Infoflyer. 

  • Seit 2007: Zentral für Klärung und Konfliktlösung
    • Die Clearingstelle EEG|KWKG ist die erste Anlaufstelle für alle, die durch das EEG oder KWKG Rechte oder Pflichten haben: Betreiber von Anlagen, Netzen und Messstellen sowie Direktvermarkter. Auch öffentliche Stellen wie Ministerien, Behörden und Interessenverbände, die mit dem EEG, KWKG oder MsbG arbeiten, finden bei uns Unterstützung.

      Gegründet 2007 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, wird die Clearingstelle seit 2013 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betrieben. 2017 erweiterten wir unsere Kompetenz um das Messstellenbetriebsgesetz, um die Messung von Strom aus EEG-Anlagen zu regeln. Seit 2018 gilt dies auch für KWK-Anlagen, wodurch unser Zuständigkeitsbereich das KWKG umfasst. Wir ermöglichen es allen Beteiligten, Streitigkeiten bei der Auslegung und Anwendung des EEG und KWKG im Vorfeld zu vermeiden oder effizient zu lösen. Wir klären auch Fragen, die sich aus anderen Gesetzen ergeben. Als neutrale und unabhängige Einrichtung sind wir keiner Weisung unterworfen. Zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen bieten wir folgende Verfahren an:

      Einigungsverfahren, schiedsrichterliche Verfahren, Votumsverfahren und Stellungnahmeverfahren. Darüber hinaus bieten wir verfahrensförmliche Klärungen über den Einzelfall hinaus durch Hinweis- und Empfehlungsverfahren.

      Weiterführende Informationen zu unseren Verfahren finden Sie hier. Unsere Datenbank ist die umfangreichste, frei zugängliche Quelle zum Recht der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Unsere Bibliothek steht nach Anmeldung zur Verfügung.