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Umweltgesetzbuch (UGB) - Rechtsetzungsverfahren

Referentenentwurf zum Umweltgesetzbuch (UGB 2009). Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Referentenentwurf für das Umweltgesetzbuch (UGB) fertig gestellt und den Ressorts zugeleitet. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Im Zuge der laufenden Abstimmung zwischen den betroffenen Bundesministerien können sich bei den Regelungen noch Änderungen ergeben. Am 23. Mai 2008 leitete das BMU die Anhörung der Verbände, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände ein. Die Anhörung der Verbände fand vom 17. bis 19.06.2008, die der Länder und kommunalen Spitzenverbände vom 24. bis 25.6.2008 jeweils in Berlin statt. Die Stellungnahmen werden vom Bundesumweltministerium ausgewertet und bei der weiteren Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesregierung für eine Beschlussfassung des Kabinetts berücksichtigt werden. Zum Regelungspaket UGB 2009, das aus sechs Büchern besteht, gehören ferner die Verordnung über Vorhaben nach dem Umweltgesetzbuch (Vorhaben-Verordnung) und die Verordnung über Umweltbeauftragte (Umweltbeauftragtenverordnung). In der nächsten Legislaturperiode sollen weitere Materien des Umweltrechts in das UGB aufgenommen werden. In unserer Datenbank finden Sie den Entwurf des Allgemeinen Teils des UGB und das II. Buch - Wasserwirtschaft - jeweils mit Begründung sowie einen Hinweis des BMU zur Einbeziehung der Regelungen des EEG in ein künftiges VI. Buch des UGB.

Das Vorhaben gilt inzwischen als gescheitert (siehe die Pressemitteilung des BMU). Teile des UGB werden vom BMU weiterverfolgt: Am 03.02.2009 verschickte das BMU den Entwurf eines Gesetzes zur Ablösung des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften zur Abstimmung an die beteiligten Bundesministerien. Dem folgte einen Tag später der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundesumweltministerium
Gesetzesbezug