BDEW-Bundesmusterwortlaut für Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss und den Betrieb elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz, dem die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 1. November 216 in der jeweils gültigen Fassung zugrunde liegt. Des Weiteren gelten die TAB (gemäß § 19 EnWG als technische Mindestanforderungen des Netzbetreibers) für den Anschluss und den Betrieb von Erzeugungsanlagen und Speichern an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers. Die TAB sind Bestandteil von Netzanschlussverträgen und Anschlussnutzungsverhältnissen gemäß NAV.