Der Entwurf einer Anwendungsregel für das Laden von Elektrofahrzeugen (VDE-AR-E 2418-3-100) bindet aktuelle Vorgaben des Eichrechts für Ladestationen ein und löst damit die bislang geltenden Vorgaben des Regelermittlungsausschusses (REA) ab. Hierzu gehören beispielsweise Anforderungen von Ladesystemen bezüglich einer Referenzarchitektur von Gleichspannungs- und Zeitmesseinrichtungen sowie Datenformate für die Übertragung eichrechtlich relevanter Daten. Die VDE-Anwendungsregel soll damit eine transparente und korrekte Abrechnung von Ladevorgängen auf Grundlage des geltenden Eichrechts ermöglichen.
Inhalt der Anwendungsrichtlinie:
- Anwendungsbereich
- Normative Verweisung
- Begriffe und Abkürzungen
- Beschreibung der dargestellten Referenzarchitektur
- Anforderungen
Bemerkungen
Ende der Einspruchsfrist zu diesem Normentwurf war der 29. August 2018.