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TRGS 529 (Technische Regeln für Gefahrstoffe 529) - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas

Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) nach der Gefahrstoffverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Die TRGS 529 - Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - (siehe Anhang) gelten für alle Tätigkeiten zur Herstellung von Biogas und den Betrieb von Biogasanlagen, unabhängig davon ob der Betreiber Arbeitnehmer beschäftigt oder nicht. Die TRGS 529 wurden im April 2015 veröffentlicht und zuletzt geändert durch Bekanntmachung des BAMS vom 15.12.2015. Sie fordert unter anderem die Teilnahme von Anlagenbetreibern bzw. verantwortlichen Personen an Schulungen zum Thema Anlagensicherheit.

Die TRGS 529 gliedert sich in acht Abschnitte und enthält drei Anhänge.

Inhalt

1 Anwendungsbereich
2 Begriffsbestimmungen
3 Gefährdungsbeurteilung
4 Technische Schutzmaßnahmen
5 Organisatorische Schutzmaßnahmen
6 Persönliche Schutzausrüstung
7 Fachliche Anforderungen an Arbeitgeber und Beschäftigte
8 Arbeitsmedizinische Prävention
Literatur

Anlage 1:  Gefahrstoffe auf einer Biogasanlage – Beispiele
Anlage 2:  Tätigkeiten auf einer Biogasanlage – Beispiele
Anlage 3:   Mindestschulungsinhalte zum Erwerb der Fachkunde

Eine kompakte Zusammenfassung der für Biogasanlagenbetreiber relevanter Sicherheitsvorschriften bietet die technische Information (TI) 4 »Sicherheitsregeln für Biogasanlagen« der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Überarbeitete Version von Dezember 2015).

Bemerkungen

Zu Einordnung und Inhalt der TGRS 529 siehe auch folgende Beiträge:

  • im Sonderheft Anlagensicherheit des »Biogas Journal« von Februar 2016:

»Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Anlagen-Sicherheit« 
»LSV-information Sicherheitsregeln für Biogasanlagen (TI4) überarbeitet«
»Neue TRGS 529 dringend ernst nehmen«

  • »Drei Jahre TRGS - an was Sie sich erinnern sollten und was neu hinzukam« (Biogas Journal 04/2018)

 

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Fundstelle