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Die Bundesnetzagentur hat ein Eckpunktepapier für einer Festlegung nach § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) und h) EnWG-E zur gerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien veröffentlicht. 

Konsultation

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-22-300; BK8-22/010-A
Aktenzeichen: BK6-22-300; BK8-22/010-A
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Die Bundesnetzagentur hat am 27. November 2023 die Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (z.B. Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für E-Autos) festgelegt. Diese bestehen zum einen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 6, welche die Vorschriften zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnwG beinhaltet, zum anderen aus einer Festlegung der Beschlusskammer 8, welche die damit verbundene Reduzierung der Netzentgelte regelt.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: NABEG, EnWG 2011

Neue Aufgabe mit angepasster Methode

Am 12. Juni 2023 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans vorgelegt. Die Bundesnetzagentur prüft neben dem Netzentwicklungsplan ebenso die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Netzausbauprojekte und veröffentlicht dazu einen Umweltbericht. Der Umweltbericht beschreibt und bewertet die voraussichtlichen Auswirkungen von insgesamt 191 neuen Leitungsvorhaben.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur.  Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Beschleunigung für die Errichtung des Wasserstoff-Kernnetzes notwendig

Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden.

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Kurzmeldung: Bund
Urheber: Bund
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Mit der geplanten Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.

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Politisches Programm

In dem Kurzbericht Energy Sharing - Bestandsaufnahme und Strukturierung der deutschen Debatte unter Berücksichtigung des EU-Rechts werden verschiedene Umsetzungsvorschläge zum Energy Sharing und verwandte Ansätze verglichen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:
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Fachgespräch

Das 46. Fachgespräch der Clearingstelle zum Thema „Solarpaket I: Bremsen für den Solarenergie-Ausbau gelöst?“ fand am 20. September 2023 als Präsenztermin in der Vertretung des Landes Niedersachsen beim Bund, In den Ministergärten 10, 10117 Berlin und parallel dazu als Liveübertragung (auch mit Untertitelung in deutscher Sprache) online statt.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: NELEV

Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verfolgt das Ziel, dass Nachweisverfahren im Rahmen des Netzanschlussprozesses zu beschleunigen und massentauglich zu gestalten.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: NELEV

Die Verordnung über technische Anforderungen an Energieanlagen (Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung – EAAV) ergänzt die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) um geringfügige materielle technische Anforderungen mit dem Ziel, die Inbetriebnahme und den Anschluss von Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer kumulierten installierten Leistung von 135 kW bis 500 kW zu beschleunigen.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EnWG 2011, NELEV

Das Maßnahmenpaket sieht neben Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Novellierung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV), eine die NELEV um geringfügige materielle technische Anforderungen ergänzende neue Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) v

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Fachgespräch

Das 45. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Neustart der Digitalisierung der Energiewende: Rollout und Herausforderungen für EEG- und KWK-Anlagen“ fand am 22.

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Votum 2022/25-XII– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob seitens der Netzbetreiberin ein Rückzahlungsanspruch aufgrund fehlender technischer Einrichtungen zur Abrufung der Ist-Einspeisung gemäß § 9 Abs. 1 EEG 2014, § 100 Abs. 2 Satz 1 EEG 2017 der gezahlten Einspeisever

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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Rechtsprechung– XIII ZR 2/20

Leitsatz: Eine verbindliche Reservierung von Einspeisekapazitäten bereits vor der anschlussfertigen Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist nicht von vornherein ausgeschlossen und kann dem Anschlussanspruch eines anderen Anlagenbetreibers an dem reservierten Verknüpfungspunkt entgegenstehen, selbst wenn dessen Anlage früher anschlussfertig errichtet wird.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: EEG 2023

Mit dem Ziel der Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik (PV)-Anlagen in Deutschland hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen eines ersten PV-Gipfels im März 2023 zunächst einen Entwurf einer PV-Strategie vorgelegt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Netzanschlussbegehren bei Nulleinspeisungsanlagen

Ein Netzanschlussbegehren ist für alle EEG-Anlagen, die mittelbar oder unmittelbar an das Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen werden, zu stellen. Dies gilt unabhängig von der installierten Leistung der Anlage oder von der Frage, ob die Anlage als sog. Nulleinspeisungsanlage realisiert werden soll.

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Politisches Programm

Der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) hat im Januar 2023 sein Positionspapier zu steckerfertigen Mini-Energieerzeugungsanlagen veröffentlicht. Es handelt sich dabei insbesondere um Balkon-PV-Anlagen, die von Verbrauchern genutzt werden und die direkt in den Endstromkreis einspeisen.

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Textfassung vom:

Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.

Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.

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