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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#26
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#26

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#27
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#27

Die Bundesnetzagentur hat am 26. Februar 2024 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomethananlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

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Rechtsprechung– 13 U 58/22

Sachverhalt: Die Klägerin begehrt den KWK-Bonus nach Maßgabe der Anlage 3 des EEG 2009. Sie betreibt im Netzgebiet der Beklagten insgesamt drei BHKW, die aus Biogas Strom und Wärme erzeugen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 06. Dezember 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2023, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2023 als erfolgt gilt.

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Politisches Programm

Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.

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Rechtsprechung– EnZR 85/20

Leitsätze:

a) Der Anspruch auf Härtefallentschädigung hängt weder von einer vorherigen Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage als Erneuerbare-Energien-Anlage oder der Einhaltung sonstiger Förmlichkeiten, noch von der Geltendmachung des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung beim Netzbetreiber ab. Es reicht aus, dass dem Netzbetreiber die tatsächlichen Umstände bekannt sind, aus denen sich die Einstufung der Anlage als Erneuerbare-Energien-Anlage ergibt.

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Politisches Programm

Mit dem Beschluss des Klimaschutzprogramms 2023 durch das Bundeskabinett am 4. Oktober 2023 möchte Deutschland den Klimaschutzzielen bis 2030 einen großen Schritt näher kommen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Folglich liegt der Fokus auf der Dekarbonisierung in allen Sektoren der Volkswirtschaft. Durch die im vorliegenden Klimaschutzprogramm 2023 enthaltenen Maßnahmen kann die bestehende Klimaschutzlücke um bis zu 80 Prozent geschlossen werden. Dies bestätigte auch der Expertenrat für Klimafragen.

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Gesetz: Bund
Urheber: Bund

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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Rechtsprechung– 4 U 51/19

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt eine aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) bestehende Biogasanlage. Das BHKW-1 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen, das BHKW-2 im Jahr 2011.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Mai 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Biomasse bekanntgegeben. Gebotstermin war der 1. April 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. Mai 2023, so dass die Bekanntgabe am 6. Juni 2023 als erfolgt gilt.

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Rechtsprechung– C-580/21
Aktenzeichen: C-580/21

Der Gerichtshof (Fünfte Kammer) hat für Recht erkannt:

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Gesetzentwurf

Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.

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Aufsatz

Die Autorin bespricht das Votum 2022/6-VI der Clearingstelle EEG|KWKG zur Bemessungsleistung bei Güllekleinanlagen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#10
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#10

Die Bundesnetzagentur hat am 24. Februar 2023 die Festlegung der Höchstwerte für die Ausschreibungen für Biomasseanlagen der folgenden zwölf Monate nach § 85a Absatz 1 und 2  EEG 2023 beschlossen.

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Rechtsprechung– 3 O 118/22
Aktenzeichen: 3 O 118/22

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) betreibt seit 2008 eine Biogasanlage. 2017 nahm sie zusätzlich eine nachgerüstete Organic-Rankine-Anlage (ORC-Anlage) in Betrieb. Den erzeugten Strom speiste sie in das Netz der Beklagten (Netzbetreiberin) ein. Hierfür erhielt sie eine Vergütung nach dem EEG.

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Hinweis 2023/11-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. Januar 2024 den Hinweis zum Thema "Bemessungsleistung für die Flexibilitätsprämie" beschlossen.

Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen, der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen der Verbände und öffentlichen Stellen. 

Im Hinweis werden folgende Fragen geklärt:

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Rechtsprechung– 1 HK O 3/22

Sachverhalt: Die Parteien sind sich uneinig, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Flexibilitätszuschlags für eine Biogasanlage gemäß §§ 50, 50a EEG 2017 bzw.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: KWKG 2020, KWKG 2023

Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde ein Pfad bis 2038 definiert Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Stein- und Braunkohle zu reduzieren und zu beenden. Im Rheinischen Revier zieht der Gesetzgeber den Ausstieg auf 2030 vor. Das Gesetz adressiert Belange des Klimaschutzes und der Energiesicherheit. Es erfolgt auch eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung.

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Rechtsprechung– 11 O 32/19

Sachverhalt: Die Klägerin (Anlagenbetreiberin) beantragte bei der Beklagten (Netzbetreiberin) für ihre drei Blockheizkraftwerke den KWK-Bonus nach Nr. III.2 der Anlage 3 zum EEG 2009.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Oktober 2022 die Ergebnisse der Ausschreibung für die Förderung von Biomethananlagen bekanntgegeben. Das Ausschreibungsverfahren befasste sich mit Biogasanlagen, die ihr Biogas nicht vor Ort erzeugen sondern Biogas zur Stromerzeugung nutzen, welches an anderer Stelle eingespeist wurde. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. Oktober 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. Oktober 2022 als erfolgt gilt.

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Gesetzentwurf

Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.

Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen.  So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.

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