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Die Regelungen des Gesetzentwurfes zielen auf eine Weiterentwicklung des Strom- und Energiesteuerrechts ab. Zentrale Inhalte sind die Verstetigung der Steuerentlastung für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft bis zum EU-Mindeststeuersatz und eine deutliche Vereinfachung der steuerlichen Praxis im Bereich der Elektromobilität, insbesondere durch den Wegfall von Einzelfallprüfungen komplexer Geschäftsmodelle innerhalb der Ladestationen.
Ziel des Gesetzentwurfs zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ist es, den dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere von Freiflächen-Photovoltaikanlagen – mit den Belangen des Hochwasserschutzes in Einklang zu bringen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bislang ausgeschlossene Flächen wie Überschwemmungsgebiete unter bestimmten Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien geöffnet werden können.
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel, ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau in Wirtschaft und Bundesverwaltung zu gewährleisten. Dieser soll dazu beitragen, die Sicherheit und Resilienz kritischer, wesentlicher und wichtiger Einrichtungen gegenüber aktuellen cyberbezogenen und geopolitischen Risiken zu erhöhen. Durch die Einführung eines gestuften Meldeverfahrens für Sicherheitsvorfälle sollen bestehende Regelungen vereinheitlicht und der bürokratische Aufwand minimiert werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets setzt die europäischen Vorgaben des Binnenmarktpakets in nationales Recht um.
Insbesondere werden Regelungen zu Verteilernetzentwicklungsplänen, Vorgaben zum Marktdesign und zur Regulierung der Gas- und Wasserstoff-Infrastrukturen, zum Netzanschlussvorrang für Biomethanerzeugungsanlagen und der Untersagung langfristiger fossiler Gaslieferverträge ohne CCS/CCU ab Ende 2049 in das EnWG aufgenommen.
Der Referentenentwurf hat zum Ziel, die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) anzupassen, damit die Vorgaben der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) zu Nachhaltigkeitsanforderungen und Treibhausgas-Einsparungen für die Förderung der Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung und Biokraftstoffproduktion umgesetzt werden. Darüber hinaus bezweckt der Entwurf, die Betrugsprävention im Rahmen der bestehenden nationalen Möglichkeiten zu stärken.
Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Errichtung und der Betrieb von kommerziell betriebenen Kohlendioxidspeichern im industriellen Maßstab auf dem Gebiet des Festlandsockels und in der ausschließlichen Wirtschaftszone zu ermöglichen sowie ein einheitliches Zulassungsregime für alle Kohlendioxidleitungen zu schaffen. Der Entwurf hebt die Beschränkung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) auf die Erschließung von Speichern für Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf.
Mit der Ergänzung in § 3 Absatz 2 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) soll die Aufstellung von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 0,8 kW zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen ermöglicht werden, ohne dass dies die Beurteilung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, beeinflusst. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Kleingärten zu unterstützen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorgelegt, der für das Jahr 2026 einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten vorsieht. Ziel ist es, die Belastungen der Stromkunden durch hohe Netzentgelte zu senken. Dazu sollen die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung insgesamt 6,5 Milliarden Euro erhalten. Der Zuschuss soll die Netzentgelte und damit auch die Stromkosten für Endkunden spürbar dämpfen.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
Ziel des Entwurfs des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage, mit der die Kosten des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH (THE), für die Gasspeicherbefüllung aus dem Krisenjahr 2022 auf die Bilanzkreisverantwortlichen umgelegt werden. Damit sollen die deutschen Unternehmen und Privatverbraucher von den hohen Gaspreisen entlasten werden. Der Gesetzentwurf befristet die Umlageerhebung bis zum 31.
Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung der Ladesäulenverordnung (LSV) an die Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR). Besonders im technischen Bereich, etwa bei Bezahlsystemen für öffentlich zugängliche Ladepunkte, sind nationale Regelungen aufzuheben, da sie den neuen europäischen Standards nicht entsprechen.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze sieht die Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Dadurch sollen für diese Flächen und Gebiete verschlankte Zulassungsverfahren gelten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht die Reduzierung des Einsatzes von Agrokraftstoffen aus Nahrungs- und Futterpflanzen sowie die Verbesserung der Kontrolle importierter Biokraftstoffe vor. Ziel ist es, die Anrechenbarkeit dieser Kraftstoffe auf die Treibhausgasminderungsquote schrittweise zu verringern. So soll die Obergrenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen von derzeit 4,4 Prozent bis zum Jahr 2030 vollständig auf 0 Prozent abgesenkt werden.
Der Bund hat 2015 im Rahmen der Neustrukturierung des Mess- und Eichgesetzes die Mess- und Eichgebührenverordnung erlassen, auf deren Grundlage die Länder Gebühren erheben.
Ziel der aktuellen Anpassung ist die vollständige Kostendeckung aller beteiligten Stellen und die Festlegung bundeseinheitlicher Gebührensätze. Die letzte umfassende Anpassung erfolgte 2019 durch eine pauschale Erhöhung in zwei Stufen. Da die bisherigen Kalkulationen auf veralteten Daten von 2012 beruhten, war eine vollständige Neuberechnung auf aktueller Basis erforderlich.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien und des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung verfolgt das Ziel, das Anschlusssystem für Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Art zu modifizieren, dass Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzabschnitten nur unverzüglich angeschlossen werden müssen, wenn sie für eine Übergangsphase von bis zu vier Jahren auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Absatz 2 Satz 1
Mit der Ergänzung von § 249 Absatz 2 BauGB soll die Entprivilegierung von Windenergieanlagen nicht erst mit dem rechtskräftigen Raumordnungsplan greifen, sondern bei einem fortgeschrittenen Planungsstand, um eine ungeplante Ansiedlung von Anlagen außerhalb vorgesehener Gebiete zu vermeiden.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet Änderungen zu folgenden Gesetzen:
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Am 4. Juli 2025 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union den Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1119 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität beschlossen.
Der Gesetzentwurf der Länder Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein verfolgt das Ziel, die unverzügliche Rettung und medizinische Versorgung von Personen sicherzustellen, die bei Bau- und Servicearbeiten an Offshore-Einrichtungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee verunfallen oder erkranken. Betreiber solcher Anlagen sollen künftig verpflichtet werden, einen betrieblichen Rettungsdienst einzurichten. Darüber hinaus ist die Gründung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgesehen.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften soll die rechtlichen Voraussetzungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Erzeugungskapazitäten schaffen. Ziel ist es, den Markthochlauf von Wasserstoff zur Erreichung der Klimaziele erheblich zu beschleunigen. Dies soll durch die Etablierung vereinfachter und abgestimmter Genehmigungsverfahren mit klaren Vorgaben und Fristen erreicht werden.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung verfolgt das Ziel, den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und -speichern sowie die Erkundung von Erdwärme zu erleichtern und beschleunigen. Insbesondere sollen Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser, Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abgebaut werden.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts sollen u.a die Regelungen der Richtlinie (EU) 2024/1711 (Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie) zur Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere zum Schutz der Verbraucher vor Strompreisschwankungen, in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 „Renewable Energy Directive III“ (bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs, verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Betreiber von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetzen hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Digitalisierung zu beschleunigen, indem sie die Einsicht in Grundbuchdaten vereinfacht. Aktuell gibt es bei den die Grundbuchämter unterschiedliche Handhabungen zur Grundbucheinsicht, wodurch der Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie der Telekommunikationsinfrastruktur erschwert wird.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verfolgt unter anderem das Ziel, die Akzeptanz für den Windenergieausbau durch räumliche Steuerung zu erhöhen. Hierzu sieht der Entwurf einen Regelungsansatz vor, der dem Ziel einer räumlichen Begrenzung des Windenergieausbaus dient. Mit der Etablierung eines Plansicherungsinstruments soll den Planungsträgern ermöglicht werden, den ungesteuerten Zubau von Windenergieanlagen während laufender Planverfahren zu unterbinden.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung verfolgt das Ziel, wirksamere Anreize für die weitere Flexibilisierung von Biogasanlagen zu schaffen. Dies wird dadurch begründet, dass in einem klimaneutralen Stromsystem hochflexible Biogasanlagen benötigt werden, um die Solar- und Windenergie optimal zu ergänzen. Des Weiteren zielen die Regelungen darauf ab, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung für bestehende Biogasanlagen zu erhöhen.