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Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermie-Beschleunigungsgesetz - GeoBG) vom 22. Dezember 2025, das als Artikel 1 des Gesetzes v. 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) beschlossen wurde.
Verordnung über die Sicherstellung der technischen Mindestanforderungen an öffentlich zugängliche Ladepunkte für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 23. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 367).
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze vom 22. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert u. a. die folgenden Gesetze:
Das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung sowie zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 22.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 18. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 17 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), durch Artikel 23 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und durch Artikel 24 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025).
Das Gesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Ferner wurden durch das Gesetz u.a.
Das Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 vom 8. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert die folgenden Gesetze:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG),
- Strompreisbremsegesetz (StromPBG).
Das Gesetz wurde am 11. Dezember 2025 verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 321) ändert durch Artikel 1 die Mess- und Eichgebührenverordnung vom 24. März 2015 (BGBl. I S. 330).
Die Verordnung wurde am 12. Dezember 2025 verkündet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachfolgend gelangen Sie:
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung vom 2. Dezember 2025 (siehe Anhang) ändert u.a. die folgenden Gesetze:
Das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert u.a. die folgenden Gesetze:
- Kohlendioxid-Speicherungsgesetz,
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG),
- Umweltschadensgesetz,
- KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung.
Das Gesetz wurde am 27. November 2025 verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 25. November 2025 (siehe Anhang) ändert die folgenden Gesetze:
Das Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 ändert die folgenden Gesetze:
Erste Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung vom 6. August 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 186) ändert die HkRNDV 2018 (BGBl. I S. 1853, 1854), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist.
Am 23. Mai 2025 hat die Europäische Kommission eine Durchführungsverordnung zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1735 erlassen. Diese legt fest, welche Endprodukte mit Netto-Null-Technologien und deren zentrale Bauteile künftig für die Bewertung des Resilienzbeitrags relevant sind.
Am 23. Mai 2025 hat die Kommission die Verordnung (EU) 2025/1176 zur Präzisierung der Vorqualifikations- und Zuschlagskriterien bei Auktionen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erlassen.
Am 28. März 2025 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/627 zur Festlegung der Mindestanforderungen an Zertifikate für natürliche Personen im Zusammenhang mit Tätigkeiten an ortsfesten elektrischen Schaltanlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Verordnung wurde auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/573 erlassen und hebt die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 auf.
Diese Verordnung enthält einen Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse, einschließlich Vorschriften über gemeinsame Mindestanforderungen, Planung, Beobachtung, Berichterstattung und die Krisenbewältigung. Sie ergänzt und erweitert damit die im EU-Rahmen für die Reaktion auf Cybersicherheitskrisen.
Am 7. Februar 2024 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 erlassen.
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) vom 27. Februar 2025 (siehe Anhang) novelliert durch Artikel 1 das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Das Gesetz wurde am 5. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Treibhausgas-
Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes.
Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 (KWKG 2023), welches nunmehr als KWKG 2025 am 1. April 2025 in Kraft tritt (Urfassung).
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (sog. Biomassepaket) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Das Bundeswasserstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 962; 2008 I S. 1980), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung – 5. WindSeeV)