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Rechtsprechung: AG Regensburg
– 3 C 1217/23
Sachverhalt: Die Klägerin ist Anlagenbetreiberin einer PV-Anlage. Die Beklagte ist seit 2017 Netzbetreiberin der Klägerin. Seit 2012 beseht ein Netzanschlussvertrag. Es erfolgte durch den jeweiligen Netzbetreiber eine vertragsmäßige Abrechnung der Einspeisevergütung. Die Übertragungstechnik und Übertragungswege zur Abrufung der Ist-Einspeisung und zur ferngesteuerten Regelung der Einspeiseleistung liegen vor. Ein intelligentes Messsystem ist nicht vorhanden. Im Jahr 2021 wechselte die Klägerin von der bisherigen Regelung in die Direktvermarktung.
2.7635658
Rechtsprechung: Ordentliche Gerichtsbarkeit
– 7 C 950/07
Zur Frage, ob für Wasserkraftanlagen, die bis zum 31.07.2004 in Betrieb gegangen sind, die erhöhte Vergütung nach § 6 Abs. 1 EEG 2004 verlangt werden kann (hier verneint, weil die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Nr. 2
1.0273477