Der Autor skizziert Konzepte und Methoden, wie der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen im Einklang mit Umweltschutz erfolgen kann. Wichtig sei dabei die Doppelnutzung der Fläche - Energieproduktion und Landwirtschaft. So könne man beispielsweise durch eine Schafbeweidung von Solarparks, geschützte Isotope für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten schaffen.
Der Autor berichtet von zunehmender Errichtung und dem Betrieb von Solaranlagen ohne EEG-Vergütung. Die Finanzierung dieser förderfreien Projekte erfolge durch Stromlieferverträge oder PPA (Power Purchase Agreements).
Die Autorin macht darauf aufmerksam, dass mit der Einführung des einstufigen Ertragsmodells im EEG 2017 die Standortgüte von Windenergieanlagen nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren Laufzeit überprüft werden müsse. Daraus könnten für den Betreiber erhebliche finanzielle Folgen entstehen. Je nachdem, ob die tatsächliche Erzeugung der Anlage größer oder kleiner als vom Ertragsgutachten vorhergesagt, müsse der Betreiber Rückzahlungen leisten oder mit einer Nachzahlung rechnen.
Der Autor geht auf den sog. Windklau ein, d.h. den Ertragseinbußen für Windkraft-Bestandsanlagen infolge von Windabschattung durch nachträglich hinzugebaute Anlagen. Während die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bestandsanlagenbetreiber bislang begrenzt gewesen seien, nehme das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung jedoch an, dass ein Verstoß gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Außenbereich vorliegen könne.
Der Autor erläutert die Erwartungen der deutschen Windkraftbranche für das Jahr 2020. Er stellt dar, dass die Branche zur Zeit einerseits große Erfolge erziele, andererseits aber noch immer in einer politischen Lage operiere, die von Ungewissheit, Unberechenbarkeit und einer langsamen Genehmigungspraxis geprägt sei. Dies führe in der Windkraftbranche zu Verunsicherung und Verlusten, aber auch zu einer zunehmenden Expansion ins Ausland. Weniger Widerstand erfahre dabei die Entwicklung der Windenergie auf See, sodass für die Offshore-Windkraft auch 2020 gute Aussichten bestünden.
Der Autor kritisiert, dass es die bisherige Gesetzeslage nicht erlaube, das Potenzial von Biokraftstoffen voll zu nutzen, sondern diese vielmehr ausbremse. Insbesondere die Förderung fossiler Kraftstoffe aus Nahost reduziere das Marktpotential heimischer Biokraftstoffe. Auch die neue EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED II) setze nur bescheidene Impulse. Trotz der Nachfrage bei den Gemeinden befürchtet er deshalb eine Stagnation im Sektor.
Die Stiftung Umweltenergierecht veröffentlichte im Auftrag der Bergischen Universität Wuppertal im Rahmen des Vorhabens: "Grid Integration - Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem", gefördert durch das BMWi, in ihren Würzburger Berichten zum Umweltenergierecht die Studie: "Rechtsrahmen für netzdienliche Flexibilitätsplattformen - Rechtliche Prüfung des Konzeptes "Grid Integration "".
Leitsätze:
Die große World Nuclear Industry Status Report (WNISR) analysiert die aktuelle Lage der Kernkraftindustrie der Welt. Die Autoren betonen, dass rund zwei Drittel der in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken zur Zeit überaltert seien, und dass die weltweit erzeugte Menge des Kernstroms seit Jahren stagniere. Sie folgern auch, dass der Zubau neuer Kernkraftwerke bereits drei- bis viermal mehr Kosten als ein entsprechender Zubau bei zu erneuerbaren Stromquellen verursache.
Die BNetzA hat am 20. Dezember 2019 die Ergebnisse der 6. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019. Es handelt sich hierbei um eine technologiespezifische Ausschreibung.
Die Ergebnisse der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land:
Die Studie "Blindleistung und Erneuerbare-Energien-Anlagen" beschäftigt sich mit dem Rechtsrahmen der Bereitstellung und der Vergütung von Blindleistung. Durch die steigende Anzahl von Anlagen zur erneuerbaren Stromerzeugung in Deutschland gewinne das Thema der Spannungshaltung und des damit einhergehenden Blindleistungsbedarfs stark an Bedeutung. Die Studie verfolgt dabei das Ziel, die technischen und ökonomischen Fragestellungen um die rechtlichen Aspekte des Blindleistungsmanagements zu erweitern.
Der Autor zählt in seinem Artikel die größten Trends der Intersolar-Messe 2019 auf und erläutert diese ausführlich. Die vom Autor ermittelten Trends sind nachfolgend aufgeführt:
Der Autor setzt sich in diesem Artikel mit der Unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) bzw. Notstromversorgung durch den Einsatz von Batterien auseinander. Während früher Blei-Batterien die einzige Option gewesen seien, könnten heutzutage Lithium-Batterien und Brennstoffzellen ebenfalls die USV sicherstellen. Lithium-Batterien könnten im Vergleich zu Blei-Batterien bei gleicher Leistung bzw. Kapazität z.B. nicht nur kleiner und leichter sein, sondern auch mehr Be- und Entladezyklen ermöglichen.
Der Autor betrachtet in seinem Artikel aktuelle Entwicklungen rund um die Installationszahlen von Batteriespeichern. Demnach wurden 2018 in Deutschland 50.000 bis 60.000 Speicher verkauft, womit diese Technologie an der Schwelle zum Massenmarkt stehe. Weitere Preissenkungen, ebenso wie eine vermehrte Integration von Elektrofahrzeugen könnten dem Markt einen weiteren Schub verleihen. Einige Unternehmen würden daher neben Fotovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern auch Wallboxen und Ladestationen für Elektroautos anbieten.
Der Autor befasst sich mit der aktuellen Entwicklung von Heim- und Gewerbe-Stromspeichern und fordert die Solar-Installateure dazu auf, vermehrt Batteriespeicher-Lösungen anzubieten. In Deutschland seien rund 1,7 Mio Photovoltaik-Anlagen installiert, deren Betreiber potentielle Kunden darstellen würden. Die Preise der Batterien hätten sich seit 2013 zwar etwa halbiert und seien damit bereits wirtschaftlich, doch um einen Massenmarkt zu erschließen müsste der Investitionsaufwand noch etwas weiter sinken.
Die BNetzA hat am 17. Dezember 2019 die Ergebnisse der jeweils 2. Ausschreibungsrunde 2019 für KWK-Anlagen sowie für innovative KWK-Systeme bekannt gegeben. Gebotstermin war für beide Runden der 2. Dezember 2019.
Sachverhalt: Vorliegend verweigerte eine Netzbetreiberin der Antragstellerin bei fünf von 20 räumlich zusammen liegenden Reihenhäusern mit Blockheizkraft für Strom und Wärme einen Anschluss als Kundenanlage gem. § 3 Nr. 24a EnWG.
Die Infobroschüre mit allen Informationen zu den Aufgaben, der Funktionsweise und den Angeboten der Clearingstelle EEG|KWKG sowie unsere Broschüre mit der Übersicht aller Verfahrensergebnisse vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2019 senden wir Ihnen auf Wunsch gerne kostenlos zu.
Der Autor behandelt in dem Aufsatz Auswirkungen des NABEG 2.0 und der Redispatch-Vorgaben der EU-EltVO auf Anlagen im Sinne des EEG 2017 und des KWKG 2016.
Sachverhalt: Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 27 Abs. 5 EEG 2009, obwohl die festgesetzten Werte für Formaldehyd bei der alljährlich durchgeführten Kontrollmessung nicht eingehalten worden sind.
Ergebnis: Bejaht.
Leitsätze:
Der Bericht stellt die Ergebnisse einer Umfrage unter Elektrofahrzeugnutzenden in Deutschland vor. Ende 2018 haben 432 freiwillige E-Fahrzeugnutzer(innen) (sog. Early Adopters) an einer Online-Umfrage teilgenommen, um die Tendenzen des wachsenden Markts für Elektrofahrzeuge zu beobachten und die baldigen Anforderungen an die Ladeinfrastruktur, die diese Entwicklung mit sich bringt, vorherzusehen.
Der Aufsatz berichtet über die Herausforderungen, die angesichts der zunehmenden Dezentralisierung der Stromversorgung im Stromnetz auftreten. Es sei notwendig, die Regularien für den störungsfreien Betrieb der Netze anzupassen. Einer dieser Hebel kann das neue Netzentgeltmodell sein, so die Gutachter, die im Auftrag des BMWi eine Stellungsnahme zur Weiterentwicklung des Netzentgeltsystems vorgelegt haben.
Die Autoren berichten über die Empfehlung 2018/33, in der die Clearingstelle zu klären hatte, welche Rechtsfolgen nach EEG, KWKG und
Am 19. Dezember 2019 zertifizierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das dritte Smart Meter Gateway. Damit ist der nächste Schritt für den "verpflichtenden" Rollout der Smart Meter getan, da nun die hierfür notwendige Bedingung, dass mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme am Markt anbieten, erfüllt ist.