In ihrem Beitrag untersuchen die Autoren die Auswirkung von den mit dem Energiesammelgesetz im EEG eingeführten § 62a "Geringfügige Stromverbräuche Dritter" und § 62b "Messen und Schätzen" auf den Begriff des Letztverbrauchers.
Die Autoren setzen sich mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf auseinander, wonach das zunächst von der BNetzA eingeführte Mischpreisverfahren (die dauerhafte Verwendung fester Gewichtungsfaktoren bei der Preisgestaltung aus Arbeits- und Leistungspreis) bei der Ausschreibung von Regelenergie unzulässig sei.
Der Autor beschreibt das Ergebnis einer Studie der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa), wonach die Auslegung der Steuerung von Batteriespeichern sowohl auf den Prosumer als auch auf Netzdienlichkeit die insgesamt größte Rendite bringe.
Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.
Mit diesem Beitrag ergänzt die Autorin den vorhergehenden Artikel zum aktuellen Stand des EU-Winterpakets und den unterschiedlichen Positionen der EU-Institutionen.
Der Autor beschreibt die mögliche Realisierung von vielen "Offshore-Fotovoltaikanlagen", die mit Hilfe von Solarstrom flüssiges Methan herstellen können. Diese schwimmenden PV-Anlagen würden somit einen sinnvollen Beitrag zur Verkehrswende durch die Produktion von Treibstoff leisten.
Der Autor beschreibt den Prototyp eines Druckluftspeichers, der überschüssigen Strom aus einer Fotovoltaikanlage speichert. Neben den technischen Details geht der Autor auch auf die Wirtschaftlichkeit des Speichers ein.
Der Autor erläutert, warum das Nutzen eines Wärmespeichers beim Betrieb einer Fotovoltaikanlage und dem Nutzen eines elektrischen Durchlauferhitzers trotz der zusätzlichen Wärmeverluste dennoch in der Gesamtenergiebilanz sinnvoll sei.
Der Autor erläutert die Vorteile der Kombination von Fotovoltaikanlagen mit Elektrofahrzeugen. Er geht hierbei insbesondere auf die Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Fahrtkosten pro Kilometer ein, erwähnt die Entlastung für das Stromnetz und bidirektionales Laden.
Der Autor erläutert im Beitrag vier Konzepte der Sektorenkopplung unterschiedlicher Hoteliere, die ihren Strom und ihre Wärme selbst erzeugen und verbrauchen und so teilweise komplett autark sind. Kernelemente der Konzepte sind unter anderem Fotovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke. Detailliert geht der Autor ebenso auf den Nutzen eines intelligenten Lastmanagements ein.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Solaranlagen des Anlagenbetreibers mit einer installierten Leistung von insgesamt ca. 0,6 kWp, die im Mai 2017 in Betrieb genommen worden sind, mit den Solaranlagen eines Dritten mit einer installierten Leistung von insgesamt ca.
In seinem Beitrag greift der Autor die Forderungen einiger Marktakteure gegenüber der Politik auf, erneuerbare Gase stärker zu fördern und stellt in diesem Zusammenhang die Einführung einer Mindestquote für Gasnetze in den Raum. Er erwähnt hierzu die Vorstöße einiger Akteure, geht auf Projekte im Ausland ein und beleuchtet insbesondere Erhöhung des Anteils an Wasserstoff in den Gasnetzen. Dies könne technisch für die Netze eine Herausforderung sein, der Wasserstoff könne aber im Rahmen von "Power-to-X", z.B.
Der Autor erwähnt das immense Potenzial der Wasserkraft in Form von Meeresströmungen und Wellen, das noch lange nicht ausgeschöpft sei. Er erläutert anhand vieler Beispiele und Projekte die unterschiedlichen Funktionsweisen und Techniken der Wasserkraftwerke im Meer, geht auf die Ernegieausbeute und auch auf Schwierigkeiten ein.
Im Beitrag geht der Autor auf den "Zukunftsmarkt" von schwimmenden Windenergieanlagen auf See ein. Da nur wenige Meeresregionen flach genug sind, um dort Windenergieanlagen zu errichten, sei das Potenzial eingeschränkt und nur für wenige Staaten überhaupt verfügbar. Durch die Entwicklung schwimmender Fundamente könnte daher das Potenzial der Windenergie auf See erheblich erweitert werden, da auch Windenergieanlagen in denjenigen Regionen errichtet werden könnten, wo Meere und Ozeane eigentlich zu tief für ein gewöhnliches Fundament sind.
Sachverhalt: Vorliegend befasste sich das KG Berlin mit der Frage, ob es sich bei einem Mahnverfahren aufgrund eines Vergleichs wegen eines Wasserschadens durch eine unsachgemäß installierte Photovoltaikanlage auf einem Schuldach um eine Bausache handelt, die eine Sonderzuständigkeit der Kammer für Bausachen gem. § 72a S. 1 Nr. 2 GVG begründet.
1. Die Legaldefinition des Begriffs der Windfarm in § 2 Abs 5 UVPG 2017 findet mangels Übergangsbestimmung auch für vor dem 16. Mai 2017 eingeleitete Vorhaben Anwendung, für die das Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 3c UVPG 2010 gilt.
Der am 12. September 2019 vom BMWi veröffentlichte "Mieterstrombericht nach § 99 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017" wurde gemäß § 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorgelegt.
Sachverhalt: Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Klägerin einen Rückforderungsanspruch wegen (ihr zufolge) zu Unrecht gezahlter Kosten der Erdschlusskompensation im Rahmen des Anschlusses von Windenergieanlagen der Klägerin an das Stromnetz der Beklagten hat.
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie "Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analysen zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien" soll die bisherige Situation der KWK darlegen und Perspektiven für die zukünftige Entwicklung aufzeigen.
Die Studie "Wasserstoffstudie Nordrhein-Westfalen" der Ludwig-Bölkow-Systemtechnik GmbH im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht ökonomische und klimarelevante Potenziale von Wasserstoff in einem künftigen Energiesystem in Nordrhein-Westfalen und Deutschland.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des Stroms aus seinen Solaranlagen unter Beibehaltung der bisherigen Einspeisevergütung besitzt, nachdem die Solaranlagen aufgrund eines Brandes zunächst ersetzt und anschließend auf ein anderes Gebäude versetzt wurden.
Die BNetzA hat am 10. September 2019 die Ergebnisse der 4. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2019. Es handelte sich um die erste Sonderausschreibung für Windenergieanlagen an Land.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab am 31. August 2019 bekannt, dass der Förderdeckel für flexible, zusätzliche Leistung für Biomasse-Bestandsanlagen (sog. Flex-Deckel) im Juli 2019 erreicht wurde.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anwendung des § 24 EEG 2017 zu einer Einschränkung der Zahlungsansprüche nach dem EEG führt, wenn zu Solaranlagen mit einer installierten Leistung von nicht mehr als 750 kWp weitere Solaranlagen hinzugebaut und zeitlich versetzt in Betrieb genommen werden und hierdurch die Leistungsschwelle von 750 kWp (§ 22 Abs. 3 Satz 2