Am 26. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 und der Verordnung (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1787 vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.
Am 28. Juli 2023 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12.
Leitsatz:
Wird der Stromverbrauch einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung über einen Zähler erfasst, der ausschließlich dieser Wohnung zugeordnet ist, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter, welcher durch die seinerseits erfolgte Stromentnahme das Angebot konkludent annimmt.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind.
Mit dem technischen Hinweis „Anforderungen für den symmetrischen Anschluss und Betrieb nach VDE-AR-N 4100“ mit Stand vom Dezember 2019 (Version 1.0) des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im
Am 14. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2448 zur Festlegung operativer Leitlinien für den Nachweis der Einhaltung der in Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse vom 13. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Sachverhalt: Die Klägerin (Lieferantin) beansprucht aus abgetretenem Recht Restwerklohnansprüche des Auftragnehmers gegen die Beklagte (Auftraggeberin). Auf Grundlage des abgeschlossenen Warenkreditvertrages lieferte sie unter Eigentumsvorbehalt Material für Heizung- und Sanitäranlagen. Der Auftragnehmer ist durch die Beklagte mit der Ausführung der Gewerke Sanitär und Heizung für die Bauvorhaben beauftragt worden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.
Am 30. August 2024 legte die Bundesregierung dem Bundestag den Klimaschutzbericht 2024 vor und erfüllte damit ihre Verpflichtung gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Der Bericht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt, sowie in den einzelnen Sektoren. Zudem informiert er über den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und
Grundsätzlich werden Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen über den Netzanschluss der jeweiligen Kundenanlage angeschlossen. Insbesondere in Bestandsanlagen kann es jedoch Rahmenbedingungen geben, unter welchen der Anschluss zusätzlicher Betriebsmittel an einen vorhandenen Netzanschluss technisch gar nicht oder nur unzumutbar aufwendig realisierbar ist, und auch eine Leistungserhöhung oder Verstärkung des Netzanschlusses nicht zielführend ist. In diesen Fällen kann der Anschluss über einen weiteren, zusätzlichen Netzanschluss eine alternative Möglichkeit bieten.
Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem ein Einfamilienhaus steht, das von der Klägerin mit Wasser und Strom über einen Hausanschluss versorgt wird. Auf diesem Grundstück errichtete die Beklagte ein weiteres Wohngebäude, das an das bestehende Haus angebaut wurde. Der Anbau wird über die vorhandenen Hausanschlüsse des älteren Gebäudes mit Strom und Wasser versorgt, wobei die hausinternen Leitungen miteinander verbunden sind. Die Klägerin wurde über den Anbau nicht informiert, und die Beklagte beantragte keine separaten Hausanschlüsse.
Das 48. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG zum Thema „Aktuelle Fragen zum Netzanschluss sowie zum Messen und Steuern bei EEG- und KWKG-Anlagen“ fand am 10.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 - Zertifizierung von Biokraftstoffen und Biomasse-Brennstoffen
Am 27. Juni 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen vom 14. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in dieser Form nicht mehr beschlossen wurde. Teilweise wurden einzelne Gesetzgebungsvorhaben dieses Gesetzes in das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüsse (sog. Solarspitzen-Gesetz) überführt.
Die DIN SPEC 91492 spezifiziert in Ergänzung zu den bisherigen Standards bezüglich der in der DIN SPEC 91434 geregelten Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung, die tierhaltungsspezifischen Anforderungen der Nutztierhaltung an die landwirtschaftliche Hauptnutzung, im Bereich der Agri-PV.
Am 9. Juli 2021 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) vom 30. Juni 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.
Was ist ein intelligentes Messsystem
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) ist „eine über ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung“ (§ 2 Nr. 7 MsbG).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1789 vom 13.
Mit dem technischen Hinweis „Bidirektionales Laden – Laden und Rückspeisen von Elektrofahrzeugen aus Sicht des Stromnetzes“ mit Stand vom Februar 2024 des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte im Juni 2024 den Monitoring-Bericht zur Energiewende, der von einer unabhängigen Expertenkommission erstellt wurde. In dem Bericht bewertet die Kommission den Fortschritt der Energiewende anhand einer sogenannten Energiewende-Ampel. Dabei werden sechs zentrale Dimensionen der Energiewende betrachtet, die verschiedene Themenbereiche abdecken – von der Energieversorgung und Wirtschaftlichkeit über die Energie- und Versorgungssicherheit bis hin zu den Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.