Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht(s. Anhang).
Der Autor beschreibt, wie neu zugebaute BHKWs in Bezug auf ihre Mindestlaufzeit und -vergütung nach dem EEG einzustufen sind. Er gibt dabei einen Überblick darüber, welche Regelungen zu welchem Zubauzeitpunkt gelten.
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.
Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
In ihrem Beitrag gibt die Autorin einen Überblick über den aktuellen Markt für PV-Batteriespeichersysteme für Wohnhäuser. Neben einer technischen Marktübersicht beleuchtet sie insbesondere, wie die Themen Sortimentserweiterung, Sicherheit und die Preissenkung der Systeme den Markt beherrschen.
Seit dem Inkrafttreten des Solarpaketes I am 16. Mai 2024 wurde die Vergütungsfähigkeit für Anlagen auf Acker- oder Grünland in benachteiligten Gebieten auf nicht ausschreibungspflichtige PV-Anlagen erweitert.
Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.
Der Artikel befasst sich mit zwei zentralen Themen für Heimspeicher, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG angesprochen worden sind. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) plane in Zusammenarbeit mit dem Forum Netztechnik/Netzbetrieb des
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Schadensersatz zuzüglich Zinsen für die Mehrkosten, die einem Biogasanlagenbetreiber aufgrund der Zuweisung an einen weiter entfernt liegenden Netzverknüpfungspunkt entstanden sind, zahlen muss.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. Januar 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen auf See (Offshore) eingeleitet. Sie gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden und vor August 2016 genehmigt worden sind oder einen fortgeschrittenen Genehmigungsstand aufwiesen.
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Solar-Freiflächen-Ausschreibungen nach der FFAV. Dabei stellen die Autoren zunächst das Ausschreibungsverfahren in seinen einzelnen Schritten vor und legen anschließend den Ablauf der Bezuschlagung der Gebote dar. Weiterhin erläutern sie das Verfahren, nach dem die Förderberechtigungen ausgestellt werden.
Die Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 gilt für die Planung und Errichtung von PV-Installationen an oder auf Gebäuden und fasst die dort getroffenen Festlegungen mit Empfehlungen zusammen, die gefährliche Berührungsspannungen beim Versagen der Schutzmaßnahme "Doppelte oder verstärkte Isolierung
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.