Der Autor gibt einen Überblick über die Rechtsgrundlagen des Inbetriebnahmebegriffs in den verschiedenen Fassungen des EEG und die sich daraus ergebenden Probleme.
Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.
Die Autoren geben einen Überblick über die Übergangsvorschriften des EEG 2014 und die Probleme, die sich daraus ergeben könnten. Dabei gehen sie ausführlich auf die finanzielle Förderung, insbesondere auf die Direktvermarktung, sowie Voraussetzungen für die finanzielle Förderung und die Folgen bei Nichterfüllung und besondere Vorschriften für Biomassebestandsanlagen ein.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Der Autor stellt in seinem Artikel Baden-Württembergs Ziele für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) vor. Dabei geht er einerseits auf das veröffentlichte "Landeskonzept Kraft-Wärme-Kopplung" und die vom Baden-Württembergischen Umweltministerium definierten Maßnahmen zur Steigerung des KWK-Anteils an der Stromerzeugung ein.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfe-Prüfverfahren zur besonderen Ausgleichsregelung der §§ 40, 41 EEG 2012 und untersucht, ob die besondere Ausgleichsregelung eine Beihilfe darstellt.
Der Autor befasst sich mit der Frage, was unter dem Begriff »räumlicher Zusammenhang« zu verstehen ist, innerhalb dessen Eigenstrom verbraucht werden kann, ohne EEG-Umlagenpflichtig zu werden.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) stellt ein neues netzbasiertes Formular für die Mitteilungen der Eigenversorger und sonstigen selbsterzeugenden Letztverbraucher auf ihren Internetseiten bereit.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. Februar 2017 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ab 750 Kilowatt (kW) bekannt gegeben.
Die Autoren besprechen die Kollision des Sperrrechtes bei Nichtzahlung für Stromentnahme mit der gesetzlichen Verpflichtung zur unverzüglichen vorrangigen Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Dazu gehen sie zunächst auf die Anschlusssperrung als Ausprägung des Zurückbehaltungsrechtes ein und kommen dann auf die Besonderheiten, die entstehen, wenn der Netzanschluss gleichzeitig für die Stromeinspeisung nach dem EEG genutzt wird.
Der Autor erläutert die rechtlichen Vorgaben, die für den Einbau intelligenter Messtechnik gelten, sowie die Herausforderungen, die sich aus der Einbauverpflichtung für Energieversorger ergeben. Er stellt die neue Kostenstruktur dar und untersucht, welchen Nutzen Smart Metering für die Kunden hat.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dabei identifiziert er insbesondere die Förderung von Bestandsanlagen, von neuen und modernisierten KWK-Anlagen sowie die von Wärmenetzen und -speichern als zukünftige Handlungsfelder.
Der Autor befasst sich mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dabei geht er zunächst auf die Änderungen der Regelungen für stromintensive Betriebe ein und erläutert dabei die Regelungen für begünstigte Wirtschaftszweige, die Einbeziehung des Eigenverbrauchs, die Stromkostenintensität der begünstigten Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an das Energiemanagement sowie neue Regeln zur Umlagebegrenzung.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien vor. Dabei stellt sie zunächst die wesentlichen Ausgestaltungselemente sowie internationale Erfahrungen mit dem Ausschreibungssystem vor. Anschließend fasst sie die im Juli 2014 vorgelegten Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zusammen und diskutiert diese mit Blick auf die politischen Ziele der Kosteneffizienz, der Erreichung der EE-Ausbauziele sowie des Erhalts der Akteursvielfalt.
Die Autoren geben einen Überblick über das neue Fördermodell der Ausschreibung nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die europarechtlichen Hintergründe ein, und geben anschließend einen Überblick über den Rechtsrahmen für Ausschreibungen im EEG 2014.
Die Norm DIN VDE 0100-520 Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen) mit Ausgabe im Juni 2013 regelt die Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen. Als Kabel- und Leitungsanlagen gelten dabei die Gesamtheit eines bzw. mehrerer Kabel, Leitungen oder Stromschienen sowie deren Befestigungsmittel und ggf. deren mechanischer Schutz.