Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dabei identifiziert er insbesondere die Förderung von Bestandsanlagen, von neuen und modernisierten KWK-Anlagen sowie die von Wärmenetzen und -speichern als zukünftige Handlungsfelder.
Die Norm DIN VDE 0100-520 Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen) mit Ausgabe im Juni 2013 regelt die Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen. Als Kabel- und Leitungsanlagen gelten dabei die Gesamtheit eines bzw. mehrerer Kabel, Leitungen oder Stromschienen sowie deren Befestigungsmittel und ggf. deren mechanischer Schutz.
Der Autor befasst sich mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dabei geht er zunächst auf die Änderungen der Regelungen für stromintensive Betriebe ein und erläutert dabei die Regelungen für begünstigte Wirtschaftszweige, die Einbeziehung des Eigenverbrauchs, die Stromkostenintensität der begünstigten Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an das Energiemanagement sowie neue Regeln zur Umlagebegrenzung.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien vor. Dabei stellt sie zunächst die wesentlichen Ausgestaltungselemente sowie internationale Erfahrungen mit dem Ausschreibungssystem vor. Anschließend fasst sie die im Juli 2014 vorgelegten Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zusammen und diskutiert diese mit Blick auf die politischen Ziele der Kosteneffizienz, der Erreichung der EE-Ausbauziele sowie des Erhalts der Akteursvielfalt.
Die Autoren geben einen Überblick über das neue Fördermodell der Ausschreibung nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die europarechtlichen Hintergründe ein, und geben anschließend einen Überblick über den Rechtsrahmen für Ausschreibungen im EEG 2014.
Die Autoren stellen die Neuregelung des EEG 2014 vor, nach dem Eigenstrommengen nicht mehr EEG-Umlagebefreit sind. Sie gehen dabei sowohl auf den Hintergrund des bisherigen Eigenerzeugungsprivilegs ein und stellen sodann die Neuregelung und ihre Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen vor.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die neue Fördersystematik nach dem EEG 2014 und die Direktvermarktung. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die Direktvermarktung im Marktprämienmodell sowie die Bestimmungen zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie
Leitsätze des Gerichts:
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Die Studie zum Thema »Mieterstrom« wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Der am 17. Januar 2017 veröffentlichte Schlussbericht gibt Auskunft über die Inhalte mit folgenden Schwerpunkten: Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM).
Inbetriebnahme ab 1. Januar 2023:
Wenn Ihre Anlagen ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)
Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022:
Die Broschüre der Clearingstelle EEG informiert nun auch auf Französisch über unseren Auftrag, unsere Angebote und Arbeitsweise. Die französische Fassung entstand mit freundlicher Unterstützung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Mit der seit dem 19. Oktober 2018 geltenden VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregel Hochspannung (TAR Hochspannung) werden neue Anforderungen an in der Hochspannungsebene angeschlossene Erzeugungs- und Kundenanlagen gestellt (Grundlage für die Technische Mindestanforderung der Netzbetreiber gemäß § 19 EnWG).
Die Studie im Auftrag des BMWi enthält Ergebnisse zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Sie enthält außerdem Aussagen zur Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG.
Der Artikel befasst sich mit unterschiedlichen Formen der Ausschreibung auf internationaler Ebene und den dabei auftretenden Herausforderungen. Neben der technischen Planung, der Finanzierungsfrage und dem Investitionskostenplan würden auch Fremdsprachenkompetenzen eine wichtige Rolle spielen. Dadurch könne das Angebot in Kommunikation mit den jeweiligen Experten direkt am geplanten Standort erstellt werden. Ziel sei, mit einem kostengünstigen und technisch überzeugenden Angebot an der Ausschreibung teilzunehmen.
Der Beitrag beschreibt das Planungsvorhaben eines mittelständischen Unternehmens, das sich die Eigenverbrauchsoptimierung und die Sektorenkopplung mit Ökostrom zum Ziel setzt. Neben den PV-Bestandsanlagen seien ein Wärmepumpenkonzept und ein Lithium-Speicher geplant, der zudem Regelenergie bereitstellen könne. Da der Speicher sowohl zum Eigenverbrauch als auch zur Einspeisung genutzt werden solle, falle die EEG-Umlage an.
Der Artikel befasst sich mit der Frage, ab wann Repowering bei EEG-Bestandsanlagen technisch sinnvoll ist und welche wirtschaftlichen Aspekte beachtet werden sollten. Demnach sei der Austausch von Bauteilen generell kostenintesiver als Neubaumaßnahmen. Nichtsdestotrotz lohne sich Repowering bei einem Großteil der Anlagen, da sich die Kosten verhältnismäßig schnell amortisieren würden. Bei jeglicher Änderung der Anlage sei zu beachten, dass der Netzbetreiber stets darüber zu informieren ist und ggf.
Die Autoren untersuchen und bewerten das 2012 eingeführte Marktprämienmodell und die mit der Novellierung 2014 eingetretenen Änderungen in der Direktvermarktung im EEG. Dabei gehen sie auf die verpflichtende Direktvermarktung und die Ausfallvermarktung, den Wegfall der Managementprämie, des Grünstromprivilegs und der Förderung bei negativen Preisen sowie das Erfordernis der Fernsteuerbarkeit ein.
In dem Beitrag wird auf die Komplexität von Mieterstrommodellen hingewiesen und erläutert, in welche unterschiedlichen Bereiche sich die Organisation eines Mieterstrommodells aufteilt. Es wird hervorgehoben, dass für die Planung und Ausführung eines Mieterstrommodells Fachwissen im rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereich erforderlich sei, sodass hierfür die Beauftragung eines Energiemarktexperten empfohlen wird.
Die Autoren diskutieren die Eigenversorgungsregeln nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die historische Entwicklung der Eigenversorgung ein, sodann charakterisieren sie die Eigenversorgung anhand zentraler Begriffe. Sie thematisieren weiterhin die Behandlung des ungeklärten Direktverbrauchs durch Dritte.
Der Markt für Speicher - auch im Zusammenspiel mit EEG-Anlagen - wächst weiterhin stetig. Gleichzeitig sind nach wie vor viele Fragen offen, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG von Expertinnen und Experten aus technischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurden.
In ihrem Bericht zur Flächeninanspruchnahme für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen nach § 36 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) von Dezember 2016 schätzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen nach Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen differenziert nach Flächenkategorien ab. Schwerpunkt ist hierbei die Inanspruchnahme von Ackerland.