Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) sollen die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Leitungsbauvorhaben gestrafft werden.
Die Norm DIN VDE 0100-520 Errichten von Niederspannungsanlagen (Teil 5-52: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Kabel- und Leitungsanlagen) mit Ausgabe im Juni 2013 regelt die Auswahl und Errichtung von Kabel- und Leitungsanlagen. Als Kabel- und Leitungsanlagen gelten dabei die Gesamtheit eines bzw. mehrerer Kabel, Leitungen oder Stromschienen sowie deren Befestigungsmittel und ggf. deren mechanischer Schutz.
Der Aufsatz diskutiert die Umstellung des Fördersystems für Strom aus erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen vor dem Hintergrund des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO. Der Autor kritisiert dabei den Handlungs- und Zeitdruck, der durch die EU-Beihilfenrichtlinien bei den Mitgliedsstaaten entsteht.
Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Dabei identifiziert er insbesondere die Förderung von Bestandsanlagen, von neuen und modernisierten KWK-Anlagen sowie die von Wärmenetzen und -speichern als zukünftige Handlungsfelder.
Eine sogenannte Aufdachsolaranlage, die auf dem Dach eines Wohngebäudes montiert ist, zu dessen Stromversorgung sie nicht beiträgt, stellt weder einen (wesentlichen) Bestandteil noch Zubehör des Grundstücks bzw. des Gebäudes dar, wenn sie ohne einen unverhältnismäßigen Aufwand und ohne Verursachung von Beschädigungen vom Gebäude getrennt und andernorts wieder installiert werden kann.
Der Autor befasst sich mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2014. Dabei geht er zunächst auf die Änderungen der Regelungen für stromintensive Betriebe ein und erläutert dabei die Regelungen für begünstigte Wirtschaftszweige, die Einbeziehung des Eigenverbrauchs, die Stromkostenintensität der begünstigten Unternehmen, die erhöhten Anforderungen an das Energiemanagement sowie neue Regeln zur Umlagebegrenzung.
Die Autorin stellt in ihrem Beitrag Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien vor. Dabei stellt sie zunächst die wesentlichen Ausgestaltungselemente sowie internationale Erfahrungen mit dem Ausschreibungssystem vor. Anschließend fasst sie die im Juli 2014 vorgelegten Eckpunkte zur Pilotausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen zusammen und diskutiert diese mit Blick auf die politischen Ziele der Kosteneffizienz, der Erreichung der EE-Ausbauziele sowie des Erhalts der Akteursvielfalt.
Die Autoren geben einen Überblick über das neue Fördermodell der Ausschreibung nach dem EEG 2014. Dabei gehen sie zunächst auf die europarechtlichen Hintergründe ein, und geben anschließend einen Überblick über den Rechtsrahmen für Ausschreibungen im EEG 2014.
Die Autoren stellen die Neuregelung des EEG 2014 vor, nach dem Eigenstrommengen nicht mehr EEG-Umlagebefreit sind. Sie gehen dabei sowohl auf den Hintergrund des bisherigen Eigenerzeugungsprivilegs ein und stellen sodann die Neuregelung und ihre Auswirkungen auf Bestands- und Neuanlagen vor.
Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die neue Fördersystematik nach dem EEG 2014 und die Direktvermarktung. Dabei legt er einen Schwerpunkt auf die Direktvermarktung im Marktprämienmodell sowie die Bestimmungen zur Ermittlung der Höhe der Marktprämie
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), zum 1.
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092). Durch das „Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärmekopplungsgesetzes“ vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S.
Der Autor gibt einen Überblick über die Neuregelungen zum Netzanschluss im EEG 2014 und untersucht, welche Änderungen sich daraus für Netzbetreiber ergeben. Er geht dabei zunächst auf die Auskunftspflichten des Netzbetreibers ein und erläutert anschließend die Regelungen zum Netzanschluss.
Die Autoren stellen die Neuregelungen zur Eigenversorgung im EEG 2014 vor. Dabei gehen sie auf die neu ins Gesetz aufgenommene Definition der Eigenversorgung, die (teilweise) Belastung Strom zur Eigenversorgung mit der EEG-Umlage sowie den Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen ein.
Mit der seit dem 19. Oktober 2018 geltenden VDE-Anwendungsregel Technische Anschlussregel Hochspannung (TAR Hochspannung) werden neue Anforderungen an in der Hochspannungsebene angeschlossene Erzeugungs- und Kundenanlagen gestellt (Grundlage für die Technische Mindestanforderung der Netzbetreiber gemäß § 19 EnWG).
Die Studie zum Thema »Mieterstrom« wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegeben. Der am 17. Januar 2017 veröffentlichte Schlussbericht gibt Auskunft über die Inhalte mit folgenden Schwerpunkten: Rechtliche Einordnung, Organisationsformen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen (MSM).
Die Studie im Auftrag des BMWi enthält Ergebnisse zu Kosten-Nutzen und den Potenzialen von Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland. Sie enthält außerdem Aussagen zur Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im künftigen Wärme- und Strommarkt sowie eine Auswertung der Förderung des KWKG.
Wenn Ihre Anlagen ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen wurden, gilt § 24 EEG 2023. (Beachten Sie bei Gebäudeanlagen allerdings auch die Ausnahme des § 48 Absatz 2a Satz 2 EEG 2023.)
Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022:
Die Broschüre der Clearingstelle EEG informiert nun auch auf Französisch über unseren Auftrag, unsere Angebote und Arbeitsweise. Die französische Fassung entstand mit freundlicher Unterstützung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Die Autorin befasst sich mit dem zivilrechtlichen Nachbarschutz gem. § 1004 BGB i.V.m. § 823 BGB gegen die von Windenergieanlagen verursachten Immissionen. Sie vergleicht diesen mit dem verwaltungsrechtlichen Nachbarschutz und erläutert die Unterschiede zwischen den beiden Rechtswegen.
Die Autoren untersuchen und bewerten das 2012 eingeführte Marktprämienmodell und die mit der Novellierung 2014 eingetretenen Änderungen in der Direktvermarktung im EEG. Dabei gehen sie auf die verpflichtende Direktvermarktung und die Ausfallvermarktung, den Wegfall der Managementprämie, des Grünstromprivilegs und der Förderung bei negativen Preisen sowie das Erfordernis der Fernsteuerbarkeit ein.