Sachverhalt: Ein Netzbetreiber nahm Instandhaltungsmaßnahmen an einer Lastschaltanlage vor, an die die zur Biogasanlage der Anlagenbetreiberin führende Stichleitung angeschlossen war und unterbrach für diesen Zeitraum die Stromabnahme. Fraglich war, ob die Anlagenbetreiberin hieraus ein Schadenersatzanspruch für die entgangene Einspeisevergütung, den Einsatz eines Notstromaggregats und den Einsatz einer Notfackel gegen die Netzbetreiberin zustand.
Sachverhalt: Zur Frage, ob ein Netzbetreiber die Einspeisevergütung eines Anlagenbetreibers auf Null kürzen darf, wenn ihm keine Informationen im Bezug auf den Wechselrichter vorliegen.
Ergebnis: Das Berufungsgericht empfiehlt am 15. Mai 2015 die Rücknahme der Berufung, da keine Aussicht auf Erfolg herrsche.
Begründung: Aus dem Sachvortrag sei nicht erkennbar, dass der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber die notwendigen Informationen rechtzeitig in lesbarer Form übermittelt habe.
Im Artikel wird auf die Notwendigkeit eines Blitzschutzes bei elektrischen Versorgungssystemen (insbesondere bei PV-Anlagen) eingegangen. Die Gefahr eines Blitzschlags und der dadurch entstehende Schaden an der Anlage seien nicht zu unterschätzen. Im Artikel werden auch die relevanten Normen vorgestellt, die Anforderungen an den Blitzschutz definieren. Diese seien zuletzt im Oktober 2016 überarbeitet worden.
Der Autor beschreibt, wie neu zugebaute BHKWs in Bezug auf ihre Mindestlaufzeit und -vergütung nach dem EEG einzustufen sind. Er gibt dabei einen Überblick darüber, welche Regelungen zu welchem Zubauzeitpunkt gelten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 9. März 2017 sein Eckpunktepapierzur Förderung von Mieterstrom veröffentlicht (s. Anhang).
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2017 die erste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land (Onshore) mit einer Leistung über 750 kW eingeleitet.
Sachverhalt: Ein Anlagenbetreiber hat die technische Einrichtung zur Reduzierung der Einspeiseleistung (Einspeisemanagement) erst 30 Tage nach der gesetzlichen Verpflichtung installiert. Der Netzbetreiber reduzierte daraufhin die Einspeisevergütung auf Null. Der Anlagenbetreiber fordert nun Schadenersatz mit der Begründung, der Netzbetreiber sei mit seiner Verpflichtung des Einbaus der notwendigen Technik, in Verzug geraten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 3. März 2017 ein Eckpunktepapier für die gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land (WEA Land) und Solaranlagen (PV) veröffentlicht(s. Anhang).
In ihrem Beitrag gibt die Autorin einen Überblick über den aktuellen Markt für PV-Batteriespeichersysteme für Wohnhäuser. Neben einer technischen Marktübersicht beleuchtet sie insbesondere, wie die Themen Sortimentserweiterung, Sicherheit und die Preissenkung der Systeme den Markt beherrschen.
Für die Voraussetzungen eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV ist nicht der tatsächlich-physikalische, sondern der kaufmännisch-bilanzielle Strombezug maßgebend.
Die Autoren analysieren den Einfluss einer Modernisierung bzw. eines Ersetzens von Bestandsanlagen auf die Befreiung von der EEG-Umlage bei Eigenversorgung im Rahmen der mit dem EEG 2014 nur noch eingeschränkten Privilegierung.
Die Generalzolldirektion hat am 21. Februar 2017 ein Informationspapier zu Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Stromsteuergesetz (StromStG) veröffentlicht (s. Anhang).
Die konkret zu ermittelnde installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ergibt sich aus der elektrischen Wirkleistung sowie dem Gesamtwirkungsgrad der Wasserkraftanlage und wird durch das leistungsbegrenzende Bauteil des Maschinensatzes beeinflusst. Die installierte Leistung einer Wasserkraftanlage ist nicht gleichzusetzen mit der Generatorenleistung. Darüber hinaus ist die installierte Leistung abzugrenzen von der Einspeiseleistung bzw. Bemessungsleistung einer Wasserkraftanlage.
Sachverhalt: Zu der Frage, ob der Netzbetreiber Schadensersatz zuzüglich Zinsen für die Mehrkosten, die einem Biogasanlagenbetreiber aufgrund der Zuweisung an einen weiter entfernt liegenden Netzverknüpfungspunkt entstanden sind, zahlen muss.
Für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen oder Grünanlagen mit einer installierten Leistung ab 1 MW können gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. h) und i) EEG 2023 Gebote bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments abgeben werden.
Die Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 gilt für die Planung und Errichtung von PV-Installationen an oder auf Gebäuden und fasst die dort getroffenen Festlegungen mit Empfehlungen zusammen, die gefährliche Berührungsspannungen beim Versagen der Schutzmaßnahme "Doppelte oder verstärkte Isolierung
Der Autor gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen auf dem Stromerzeugungsmarkt im Jahr 2014. Dabei geht er zunächst auf die EEG-Reform und deren wichtigste Änderungen ein. Anschließend bespricht er das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Ålands Windkraft und dessen Auswirkungen sowie jüngste Entwicklungen mit Bezug zum Redispatch.
Der Artikel befasst sich mit zwei zentralen Themen für Heimspeicher, die beim 26. Fachgespräch der Clearingstelle EEG angesprochen worden sind. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) plane in Zusammenarbeit mit dem Forum Netztechnik/Netzbetrieb des
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung (EEAV) vom 20. Februar 2017 der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die neu eingefügten §§ 10 bis 12 EEAV sollen gemäß dem Entwurf der BNetzA ab dem 1. März 2017 angewendet und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft gesetzt werden.