Auf Ersuchen eines Gerichts hat die Clearingstelle EEG eine Stellungnahme zu der Frage abgegeben, ob der Grundversorger gegen den Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der Entgelte (Grundpreis, Abrechnung, Messpreis, Wartungskosten) für die Bezugsseite des Zweirichtungszählers hat, wenn und soweit die in Volleinspeisung betriebene Fotovoltaikanlage des Anlagenbetreibers keinen Strom bezieht (im Ergebnis verneint).
Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.
Die Norm DIN EN 61400-1 Windenergieanlagen (VDE 0127-1:2011-08) mit Ausgabe im August 2011 definiert die grundlegenden Auslegungsanforderungen an Windenergieanlagen zur Sicherstellung von deren technischer Integrität. Mithilfe dieser Auslegungsanforderungen soll während der gesamten geplanten Lebensdauer ein adäquater Schutz gegen Schäden aus Risiken gewährleistet werden.
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz einen Überblick über die verschiedenen Definitionen der "Abnahmestelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Sachverhalt: Zur Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB darstellt.
Ergebnis: Verneint.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin von der Netzbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Solarstromanlagen auf unterschiedlichen Gebäuden und Flurstücken, die nach zahlreichen Parzellierungen und Verschmelzungen mit umliegenden Flurstücken entstanden sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage i.S.d. § 19
Leitsatz des Gerichts:
Die Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) regelt die Nachrüstung von EEG-Anlagen zur Behebung des 50,2-Hz- bzw. des 49,5-Hz-Problems. Im Artikel werden die sich aus der SysStabV ergebenden Pflichten von Anlagenbetreiberinnen- und betreibern, die Ausnahmen hiervon sowie die Konsequenzen bei Nichteinhaltung aus rechtlicher Sicht beleuchtet.
Der Autor beschreibt das Konzept eines virtuellen Netzwerks aus regionalen Biogasanlagen, mit dem seiner Ansicht nach die Problematik zu kleiner Anlagengrößen bei der Direktvermarktung gelöst werden könne. Mit Hilfe der Netzbetreiber würde auch sehr kleinen Anlagen dazu verholfen, wirtschaftlich am Regelenergiemarkt teilzunehmen. Hierzu beleuchtet der Artikel die Details des Vermarktungskonzepts und gibt einen Überblick über Regelenergiepreise und die notwendige Ausrichtung der Biogasanlagen im Markt.
Der Artikel beleuchtet die Regelungen zur Ausschreibung für Windenergie ab 2017. Gesetzgeberische Ziele seien dabei die Erlösdeckelung und die Verringerung des Missbrauchpotenzials gewesen. Insbesondere der Nachweis der Standortgüte, die Berücksichtigung der Verfügbarkeit der einzelnen Anlagen, Rückforderungen und Finanzierung sowie das Risko des Ausschreibungsvolumens seien für potenzielle Anlagenbetreiberinnen und -betreiber nur schwer zu bewerten und werden im Artikel näher betrachtet.
Im Artikel wird auf die Potenziale der Direktvermarktung eingegangen, die dem Autor zufolge aufgrund der Komplexität der Materie nur selten durch die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber ausgenutzt würden. Der Autor beschreibt anhand des Beispiels einer Deponiegasanlage, wie mit Hilfe eines Energiedienstleisters die Wirtschaftlichkeit der Anlage durch Realisierung verschiedener Vergütungs- und Vermarktungskonzepte optimiert werden kann. Neben der Möglichkeit des Anbietens von Regelenergie liefert der Artikel auch Erfahrungswerte aus dem flexiblen Anlagenbetrieb.
Der Beitrag schildert die unterschiedlichen Sichtweisen über die Zulässigkeit und die technischen Anschlussbedingungen von Plugin-PV bzw. Mini-Fotovoltaikanlagen in Privathaushalten im Rahmen des laufenden Normungsprozesses.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der ersten geöffneten Ausschreibung für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit dem Königreich Dänemark gemäß Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (GEEV) bekannt gegeben.
Sachverhalt: Für eine Biogasanlage war eine Jahresgesamterzeugung von 4.079.242 kWh Strom genehmigt. Am Standort der Biogasanlage erzeugte der Betreiber 3.902.301 kWh. Darüber hinaus speiste der Betreiber mit dem aus der Biogasanlage gewonnenen Biogas ein Satelliten-Blockheizkraftwerk, welches weitere 1.863.438 kWh Strom erzeugte.
In seinem Beitrag diskutiert der Autor die Rechtsunsicherheiten, welche mit dem Ausbau und der Optimierung von bestehenden Biogasanlagen verbunden sind. Dabei geht er insbesondere auf den umstrittenen Anlagenbegriff ein und empfiehlt, dass Anlagenbetreiber und -betreiberinnen vor jeder Änderung der Verstromungseinheit unbedingt rechtlichen Rat einholen sollten.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Der Artikel befasst sich mit der Optimierung der Systemtechnik von Fotovoltaikanlagen (PV-Anlage) durch Austausch oder Verfeinerung der Technik von Wechselrichtern. In Verbindung mit der technischen Entwicklung könne so ein vielseitiger und zielführender Einsatz ermöglicht werden.
Der Beitrag beschreibt die deutlich positive Entwicklung des Stromspeichermarkts mit zunehmender Anzahl an Speicheranbietern. Neben traditionellen Batterieherstellern und neuen Unternehmensgründungen würden auch Autohersteller an innovativen Speicherlösungenarbeiten, wobei sich besonders die Lithium-Ionen-Batterie durchsetze. Auch neue Technologien wie die Redox-Flow-Batterie und die Salzwasser-Batterie hätten das Potenzial sich am Markt der Heim- und Großspeicher zu beteiligen.
Der Beitrag behandelt die Entwicklung von prognosebasierten Energiemanagementsystemen um Verluste durch die 50%-Drosselung einer einspeisenden PV-Anlage mit Stromspeicher durch Eigenverbrauchsoptimierung zu minimieren. Die 50%-Drosselung tritt in Kraft, sofern die KfW-Förderung für einen Speicher in Kombination mit einer PV-Anlage beantragt ist.
Der Artikel behandelt das Thema der Verjährung von Mängeln am Beispiel einer errichteten PV-Anlage auf einem Tennishallendach.
Die Vergütung nach § 40 Absatz 2 EEG 2014 (und nachfolgende Fassungen) kann geltend gemacht werden, sofern die Wasserkraftanlage
- vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurde
und
- das Leistungsvermögen der Anlage durch eine wasserrechtlich zugelassene Ertüchtigungsmaßnahme erhöht wurde
oder
In dem besonderen Missbrauchsverfahren nach § 31 EnWG wegen des Installationsortes von Messeinrichtungen hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur am 19. März 2012 den Beschluss BK6-11-113 (s. Anhang) getroffen.
Die Autoren geben einen Überblick über den geltenden Rechtsrahmen für das Zähl- und Messwesen. Dabei gehen sie zunächst auf die Rechtsentwicklung seit 2005 ein und legen anschließend den Messstellenbetrieb und die Messung als Netzzugangsaufgabe des Netzbetreibers dar. Danach gehen sie auf den Messstellenbetrieb, die Messung und die Abrechnung im Rahmen der Entflechtung ein bevor sie die Einbeziehung von Messstellenbetrieb und Messung in die Netzkosten thematisieren.
Die Autoren befassen sich in Ihrem Beitrag mit etwaigen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Rückforderungspflicht der Netzbetreiber im Sinne des § 57 Abs. 5 EEG 2014 und erläutern neben den aufsichtsrechtlichen Konsequenzen aus dem EEG 2014 die zivilrechtlichen Folgen.