Sachverhalt: Die Beklagte ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem ein Einfamilienhaus steht, das von der Klägerin mit Wasser und Strom über einen Hausanschluss versorgt wird. Auf diesem Grundstück errichtete die Beklagte ein weiteres Wohngebäude, das an das bestehende Haus angebaut wurde. Der Anbau wird über die vorhandenen Hausanschlüsse des älteren Gebäudes mit Strom und Wasser versorgt, wobei die hausinternen Leitungen miteinander verbunden sind. Die Klägerin wurde über den Anbau nicht informiert, und die Beklagte beantragte keine separaten Hausanschlüsse.
Am 28. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1735 vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) hat am 25. Oktober 2024 seine Einschätzung zu den Änderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung abgegeben.
Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze ändert u. a. das EEG 2023.
Leitsätze:
Am 21. Mai 2024 hat der BDEW eine Anwendungshilfe zum „Zertifizierungspaket“ für Erzeugungsanlagen - Anpassungen der technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 500 kW nach NELEV und EAAV veröffentlicht.
Am 28. Juli 2023 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2023/1542 vom 12.
Sachverhalt: Die Klägerin wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage, die der Beigeladenen durch den Beklagten unter Verringerung der gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächentiefe erteilt wurde. Sie ist Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks, das sie für das Repowering einer Windenergieanlage nutzen möchte. Durch die Reduzierung der Abstandsflächen sei ihr Repowering-Vorhaben nicht möglich.
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderungen der Richtlinie 2003/87/EG zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die zukünftige Ausgestaltung und Erweiterung des europäischen Emissionshandels sowie für das CO2-Grenzausgleichssystem zu schaffen.
Am 14. Dezember 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2448 zur Festlegung operativer Leitlinien für den Nachweis der Einhaltung der in Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für forstwirtschaftliche Biomasse vom 13. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Gerichtshof (siebte Kammer) hat für Recht erkannt:
Grundsätzlich werden Erzeugungsanlagen, Speicher und Ladeeinrichtungen über den Netzanschluss der jeweiligen Kundenanlage angeschlossen. Insbesondere in Bestandsanlagen kann es jedoch Rahmenbedingungen geben, unter welchen der Anschluss zusätzlicher Betriebsmittel an einen vorhandenen Netzanschluss technisch gar nicht oder nur unzumutbar aufwendig realisierbar ist, und auch eine Leistungserhöhung oder Verstärkung des Netzanschlusses nicht zielführend ist. In diesen Fällen kann der Anschluss über einen weiteren, zusätzlichen Netzanschluss eine alternative Möglichkeit bieten.
Leitsätze:
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der Innovationsausschreibung vom 1. September 2024 veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. September 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 15. Oktober 2024, so dass die Bekanntgabe am 22. Oktober 2024 als erfolgt gilt.
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10. Oktober 2024 wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird Mietern fortan ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eingeräumt.
Durch das Gesetz wurden
Am 26. Juni 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1747 vom 13. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 und der Verordnung (EU) 2019/943 in Bezug auf die Verbesserung des Elektrizitätsmarktdesigns in der Union im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Am 15. Juli 2024 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2024/1787 vom 13. Juni 2024 über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 - Zertifizierung von Biokraftstoffen und Biomasse-Brennstoffen
Am 27. Juni 2022 hat die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 über Vorschriften für die Überprüfung in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen sowie die Kriterien für ein geringes Risiko indirekter Landnutzungsänderungen vom 14. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Am 9. Juli 2021 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2021/1119 („Europäisches Klimagesetz“) vom 30. Juni 2021 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 401/2009 und (EU) 2018/1999 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.
Das Gesetz zur Modernisierung und zum Abbau von Bürokratie im Strom- und Energiesteuerrecht hat das Ziel, aktuelle Entwicklungen wie den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte zu berücksichtigen. Darüber hinaus haben Änderungen, beispielsweise im EU-Beihilferecht, dazu geführt, dass Teile des aktuellen Strom- und Energiesteuerrechts nicht mehr anwendbar sind.
Am 17. September 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. August 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 17. September 2024 und gilt damit am 24. September 2024 als bekanntgegeben.
Die Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur hat am 28.08.2024 eine Festlegung zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gem. § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 21
Am 29. August 2024 informierte die Bundesregierung den Bundestag über die Aktualisierung des Nationalen Energie- und Klimaplans. Angesichts der drohenden Verzögerungen bei der Erreichung der Ziele der UN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ vom 25. September 2015 sowie des Pariser Klimaabkommens, sei eine Anpassung der Ziele erforderlich. Auf europäischer Ebene wurden mit dem REPowerEU-Plan, dem Fit-for-55-Paket und dem Europäischen Klimaschutzgesetz wichtige Weichen gestellt.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage und beantragte den Anschluss an das Netz des Beklagten. Zum Zeitpunkt des Antrags war das betreffende Netz bereits durch andere Energieerzeugungsanlagen stark ausgelastet und es lagen zudem weitere Anschlussanfragen vor. Der Netzbetreiber informierte die Klägerin, dass der Anschluss erst nach Abschluss einer geplanten Netzausbaumaßnahme realisiert werden könne, gab der Klägerin aber eine Zusage für den Anschluss.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. August 2024 die Ergebnisse zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen des ersten Segments bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juli 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. August 2024, so dass die Bekanntgabe am 6. September 2024 als erfolgt gilt.