Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im Rahmen des Beschlusses BK6-22-300 Netzbetreiber verpflichtet, nach dem Stand der Technik bundeseinheitliche Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen zu entwickeln. Für die Tenorziffern 2a, 2b, 2c liegen nun die finalen Empfehlungen des
Im Regelfall erhalten Windenergieanlagen an Land einen Anspruch auf Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Veröffentlichung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält, basierend auf aktuellen Daten der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), Grafiken und Diagramme zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2024.
Dargestellt werden insbesondere die Anteilswerte der erneuerbaren Energien in den verschiedenen Sektoren, die Emissionsvermeidung und die wirtschaftlichen Effekte aus dem Betrieb von Erneuerbaren-Energien-Anlagen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. März 2025 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025, so dass die Bekanntgabe am 1. April 2025 als erfolgt gilt.
Am 25. März 2025 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2025 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2025. Die Bekanntmachung erfolgte am 25. März 2025 und gilt damit am 1. April 2025 als bekanntgegeben.
Im Auftrag des Umweltbundesamts haben das Öko-Institut e.V. und die Stiftung Umweltenergierecht im September 2024 den Kurzbericht „Verteilung der Netzkosten der Energiewende - Darstellung möglicher Ansätze einer fairen Netzkostenverteilung“ veröffentlicht.
Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (Grundbuchverfügung - GBV) vom 24. Januar 1995 (BGBl. I S. 114), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 122) geändert worden ist.
Sachverhalt: Die Klägerin begehrt die Aufhebung einer Nebenbestimmung der ihr erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zum Bau und Betrieb mehrerer Windenergieanlagen, nach der der Anlagenbetrieb in der Nachtzeit nur schall- und leistungsreduziert zulässig ist.
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung („BK6-22-300“, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung („BK6-22-300“, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Betreiber von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetzen hat das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Digitalisierung zu beschleunigen, indem sie die Einsicht in Grundbuchdaten vereinfacht. Aktuell gibt es bei den die Grundbuchämter unterschiedliche Handhabungen zur Grundbucheinsicht, wodurch der Ausbau von Wind- und Solaranlagen sowie der Telekommunikationsinfrastruktur erschwert wird.
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung (BK6-22-300, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
Gem. § 99 EEG 2023 ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag regelmäßig einen Erfahrungsbericht zur Evaluierung des EEGs vorzulegen sodass gewährleistet wird, dass die definierten Ziele erreicht und die Grundsätze des EEG berücksichtigt werden.
Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Schutzgebiete des Naturschutzrechts und erneuerbare Energien – Auf einen Blick“ befasst sich mit der Vereinbarkeit des Ausbaus erneuerbarer Energien mit bestehenden naturschutzrechtlichen Schutzgebieten.
Die vorliegende Kurzdokumentation beleuchtet, welche wirtschaftlichen Impulse von erneuerbaren Energien im Jahr 2024 ausgegangen sind und deren Rolle als Wirtschaftsfaktor. Dabei zeigt sich, dass die Investitionen im Bereich erneuerbaren Energien weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben, wobei insbesondere in den Bereich Photovoltaik investiert wurde, der damit deutlich vor der Windenergie liegt. Im Vergleich zu Vorjahren zeigen sich bei den wirtschaftlichen Auswirkungen des Anlagenbetriebs kaum Veränderungen.
Sachverhalt: Die Klägerin betreibt einen Mühlenbetrieb. Hierfür begehrt sie die Begrenzung der EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung für das Jahr 2022.
Dies kann daran liegen, dass Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreiber keine Veräußerungsform ausgewählt haben.
Zuordnungspflicht
Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber müssen jede Anlage einer der im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen Veräußerungsformen zuordnen. Dabei kann zwischen folgenden Veräußerungsformen gewählt werden:
Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Clearingstelle hat am 4. März 2025 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, wie bei bestehenden Biomasseanlagen in der Anschlussförderung die Begrenzung des anzulegenden Werts zu berechnen ist.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 25. April 2025.
Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.