Suche
Nein. Ein EEG-Förderanspruch besteht grundsätzlich unabhängig von der Einhaltung von Datenübermittlungsvorgaben im Rahmen der Marktkommunikation.
Derzeit erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften oder verzögerten Umsetzung der Prozesse der Marktkommunikation auftreten und die zu ausbleibenden oder verzögerten Förderzahlungen führen.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung („BK6-22-300“, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung („BK6-22-300“, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
Die VDE FNN Empfehlungen zur netzorientierten Steuerung (BK6-22-300, Tenorziffern 2a, b und c) wurden im März 2025 nach öffentlicher Konsultation finalisiert und veröffentlicht.
BDEW Anwendungshilfe: Aktivitätsdiagramme zu den Marktregeln der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)
Die am 10.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat am 23. Januar 2025 die Anwendungshilfe „Einführungsszenario zum LFW24 - Lieferantenwechsel in 24 Stunden mit Auswirkungen auf GPKE / GeLi Gas Feiertagskalender“ veröffentlicht.
Die am 16. Januar 2025 von dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) veröffentlichte und am 10.
Im Rahmen des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 02.04.2024 bis 29.04.2024 neue spartenübergreifende Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der Expertengruppe EDI@Energy unter Projektführung des BDEW erarbeitet worden waren. Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert.
Die Digitalisierungsberichte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemäß § 48 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) sollen sicherstellen, dass die Digitalisierung der Energiewende stets zum größten volkswirtschaftlichen Nutzen erfolgt.
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende wurde das das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) umfassend novelliert. Die damit erforderlichen Anpassungen, wurden in Bezug auf den Lieferantenwechsel bereits durch den Beschluss BK6-22-024 umgesetzt.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Anforderungen für die Kommunikation mit intelligenten Messsystemen (iMSys) und die Nutzung der Smart Meter Gateway (SMGW) Infrastruktur in Deutschland.
In dem Leitfaden wird die Schlussfolgerung festgehalten, dass einer Organisation derzeit bis zu vier Optionen zur Verfügung stehen, mittels derer sie die SMGW-Infrastruktur nutzen könne:
Nach § 20a Abs. 2 Satz 4 EnWG muss ab dem 1. Januar 2026 der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein. Dies entspricht den Vorgaben des Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/944.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4400 „Messwesen Strom – Metering Code“ legt die technischen Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb und die Messung in der öffentlichen Elektrizitätsversorgung fest.
§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (
Die Clearingstelle EEG|KWKG pflegt ihre eigene Arbeitsausgabe des
Der Aufsatz stellt das Geschäftsmodell "Business Process Outsourcing" (BPO) vor, welches sowohl für grundzuständige als auch wettbewerbliche Messstellenbetreiber eine Alternative zum eigenen Gateway-betrieb sei. Insbesondere benötige es weder teure Systeme und Strukturen, Personal noch eigene Sicherheitszertifikate. Da es sich bei den Smart-Meter-Gateway-Administration-Prozessen hauptsächlich um Routineaufgaben handele, seien diese prädestiniert für ein BPO.
Der Artikel befasst sich mit Systemen die den Datenaustausch vom Gateway-Administration-System zum Enterprise-Resource-Planning-System (ERP-System) erleichtern sollen. Vorgestellt werden die teilautomatisierte Webfrontend Lösung und die vollautomatisierte Systemintegration. Weiterhin wird der Prozess zur Anbindung einer solcher Lösung in ein Projekt aufgegliedert.
Der Aufsatz behandelt die Veröffentlichung des Digitalisierungsbarometer der Energiewende 2020 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Ein wichtiger Schritt sei die Vergabe der 450-MHz-Frequenzen gewesen, die eine wichtige Voraussetzung für die Kommunikation in Smart Grids darstellen und eine schwarzfallfeste Funklösung bieten würden. Der Rechtsrahmen für Smart-Meter-Gateways benötige jedoch weiteren Handlungsbedarf für eine rechtssichere Anwendung.
Die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführte Studie „Barometer Digitalisierung der Energiewende - Modernisierungs- und Fortschrittsbarometer zum Grad der Digitalisierung der leitungsgebundenen Energiewirtschaft, Berichtsjahr 2020" zeigt den Stand sowie den Fortschritt der Digitalisierung im Bereich der Energiewirtschaft in Deutschland auf. Ausgangspunkt ist hierbei das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende.
Anhand der Schlüsselfaktoren
Am 17. Mai 2021 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Dokument „Technische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Standards - Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende“ veröffentlicht.
Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung und der Mess- und Eichverordnung.
Änderungen:
- Vereinheitlichung der Eichfristen von Wärme-, Kalt- und Warmwasserzählern auf sechs Jahre,
- Verwendungsausnahme für Abgasmessgeräte,
- Ausnahme zum Rechnen mit Messwerten im Energiebereich.
Gang des Rechtsetzungsverfahrens:
Der Aufsatz behandelt das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen und geht dabei auf den Hintergrund, den Verfahrensverlauf und die Begründung des OVGs näher ein.
Der Beitrag befasst sich mit dem Aufbau digitaler Energiehandelsplattformen durch die Nutzung der Blockchain-Technologie. Insbesondere regionaler Stromhandel zwischen kleinteiligen Erzeugern von erneuerbarer Energie werde dadurch ermöglicht. Dies sei u.a. für Anlagen interessant, die aus der EEG-Förderung fallen, da mittels Smart Contracts stets die besten Preise erzielt würden.