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Rechtsprechung: BGH
– XIII ZR 4/21
Leitsätze:
1.1355324
Aufsatz: Erneuerbare Energien, 03/2022, S. 25
Der Artikel beleuchtet die Einführung der Differenzverträge durch die kommende EEG-Reform 2023 für Windenergieanlagen auf See. Das Modell der Differenzverträge biete weiterhin einen über Ausschreibungen ermittelten anzulegenden Wert für den gesamten Vergütungszeitraum und der erzeugte Strom wird direkt vermarktet.
1.129622